Lange Zeit war es in Oberbayern gestattet, dass auch außerhalb der geltenden Schonzeiten Gämse, Rehe und Hirsche gejagt werden dürfen. Für die Landkreise, in denen diese Ausnahmeregelung galt – nämlich das Berchtesgadener Land sowie Traunstein – ist damit nun allerdings Schluss. Denn die Regierung von Oberbayern entschied sich dazu, ebendiese Ausnahmeregelung aufzuheben. Zuvor hatte der Bayerische Jagdverband (BJV) gegen diese Schonzeitverkürzung geklagt.
Schonzeit in Oberbayern: Keine Ausnahmen mehr für Gämse, Rehe und Rotwild
Für die Jagd in diesen Gebieten hat die Entscheidung große Folgen. Denn die örtliche Jägerschaft muss sich nun auch in den sogenannten Sanierungsgebieten der Wälder, die sich in den Berchtesgadener und Chiemgauer Bergen befinden, an die gesetzlichen Schonzeiten halten. Bislang galt hier eine Ausnahmeregelung bezüglich der Schonzeiten. Mit dieser wollte die Regierung von Oberbayern dafür sorgen, dass der Wildverbiss in den Sanierungsgebieten der Wälder zurückgeht. BJV-Chef Weidenbusch fordert für eine mögliche Nachfolgeregelung, dass diese „auf die echten Sanierungsflächen beschränkt“ sein müsste. Bis dahin gilt die Ausnahmeregelung nach dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes durch die Regierung von Oberbayern als aufgehoben.
Jagdverband fordert Einhaltung der Schonzeiten
Das Thema rund um die Schonzeiten sorgt derweil für gespaltene Meinungen. Laut BJV befördere der erhöhte Jagddruck den Verbiss in den Wäldern, statt diese davor zu schützen. Denn das Wild sucht in den Wäldern Schutz und greift dadurch weniger auf die Äsung auf Wiesen zurück. Außerdem würde die verstärkte Bejagung den Tieren Energie rauben – auch das würde im Umkehrschluss den Verbiss fördern. Die Staatsforsten wollen dennoch Optionen für eine Folgeregelung prüfen. Es sei demnach unbedingt notwendig, die Sanierungsgebiete in den Wäldern explizit vor Wildverbiss durch Gämse, Rotwild und Rehe zu schützen. Die Idee: Der erhöhte Jagddruck würde die Tiere in höhere, weniger bewaldete Gebiete vergrämen. Dennoch nahmen die Schäden an den Wäldern laut dem „Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2023“ des Forstministeriums in den letzten Jahren zu. Dies konnte auch die Ausnahmeregelung bislang nicht verhindern.