Ein Kleinkind wurde bei dem Versuch, in einem Zoo in ein Gehege zu klettern, von einem Wolf verletzt. Das Tier schnappte nach dem Jungen, der sich unbeaufsichtigt zu dem Raubtiergehege begab. Der Vorfall ereignete sich am Karsamstag (4. April 2026) in Hershey, einer Stadt im US-Bundesstaat Pennsylvania. Berichten zufolge saßen beide Elternteile auf einer Parkbank im Tierpark und schauten auf ihr Handy, weshalb sie nicht bemerkten, dass ihr Kind sich von ihnen entfernte.
Eltern schauen auf ihre Handys: Kleinkind rennt zu Wolf
Unter anderem berichtete „ntv“ im deutschsprachigen Bereich über den Vorfall mit dem Wolf und dem Kleinkind im Tierpark. Sie übersetzten auch die Mitteilung des Ermittlers Dennis Eckenrode: „Bei dem Vorfall zwängte sich ein unbeaufsichtigtes 17 Monate altes Kind durch eine kleine Öffnung im Holzzaun und gelangte in einen abgesperrten Bereich nahe dem Wolfsgehege. Dort erreichte es das Metallzaun-Gehege. Anhand der Verletzungen lässt sich erkennen, dass einer der Wölfe im Gehege instinktiv nach der Hand des Kindes griff.“ Während die Eltern den Vorfall nicht bemerkten, reagierten mehrere Zoobesucher sofort und zogen das Kleinkind wieder zurück in den sicheren Bereich.
Klage wegen Gefährdung des Kindeswohls
Eckenrode erklärt, dass die 43-jährige Mutter und der 61-jährige Vater nun „jeweils wegen Gefährdung des Kindeswohls angeklagt“ werden. Die beiden Eltern hätten sich mehrere Meter von ihrem Sohn entfernt und schienen „auf ihre Handys zu achten, als sie die Aufregung im Wolfsgehege bemerkten“. Sie bemerkten also nur im Nachhinein, dass ein Wolf nach ihrem Kleinkind geschnappt hatte. Bezirksstaatsanwältin Fran Chardo wog die Entscheidung zur Anklage sorgfältig ab. „Wir haben viele Faktoren berücksichtigt – das Alter des Kindes, die Umstände, wie man vorgehen muss, weil es potenziell gefährlich ist. Wir haben uns das genau angesehen“, erklärt die Staatsanwältin.
Wolf verletzt Jungen nur leicht
Das Kind hatte bei dem Vorfall Glück im Unglück. Es kletterte zwar durch den Außenzaun, konnte den dahinterliegenden Maschendrahtzaun allerdings nicht überwinden. Dadurch sei nur das Durchstrecken seines Armes möglich gewesen. Die Verletzungen durch das Schnappen vom Wolf seien daher oberflächlicher Natur.






