In der Nähe von Sprendlingen im Landkreis Mainz-Bingen (Rheinland-Pfalz) kam es zu einem Wildunfall, bei dem ein 31-jähriger Autofahrer mit einem Reh kollidierte. Dabei demolierte er sein Fahrzeug. Bei Antreffen der Polizei stellte diese fest: Der Fahrer war stark alkoholisiert. Und damit nicht genug: Das Auto des Betrunkenen hatte nach Angaben der Polizei keinen gültigen Versicherungsschutz.
Wildunfall: Betrunkener Autofahrer kollidiert ohne Versicherungsschutz mit Reh
Was genau bedeutet das für den Fahrer? Die Beamten konnten bei dem 31-Jährigen zur Unfallzeit fast zwei Promille Alkohol im Blut feststellen. Auf ihn kommen also die entsprechenden Konsequenzen für das Autofahren im betrunkenen Zustand zu, also ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Darüber hinaus müsse er aufgrund des Fehlenden Versicherungsschutzes laut Polizei „die Schadensregulierung wohl selbst übernehmen“ müssen. Zusätzlich kommt ein weiteres Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz auf den Fahrer zu. Die Polizei kommentierte den Wildunfall im Nachhinein, es handle sich für den betrunkenen Fahrer gleich um „mehrfaches Pech“. Ob das Reh bei dem Unfall verletzt oder getötet wurde, ist nicht öffentlich bekannt.
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