„Waffensteuer ist rechtswidrig und willkürlich“

Die von der Stadt Stuttgart angestrebte Besteuerung von Waffenbesitz ist rechtswidrig. Dies belegt ein, vom Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Düsseldorfer Universität, Professor Johannes Dietlein, erstelltes Gutachten.

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Wie der Deutsche Jagdschutz Verband in Bonn heute meldet, ist, belegt durch ein Gutachten, die in Stuttgart geplante Waffensteuer rechtswidrig und willkürlich. Die von der Stadt geplante Besteuerung des Waffenbesitzes zur Haushaltssanierung, entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage. Das Gutachten, erstellt durch Prof. Dr. Dietlein, den Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, wurde vom Forum Waffenrecht und den ihm angeschlossenen Dachverbänden der Jäger (DJV), Sportschützen (DSB), dem Handel (VDB) und der Industrie (JSM) in Auftrag gegeben. Hiermit sollte die Rechtslage für Jäger, Sammler und Sportschützen im Vorfeld geklärt werden, um sie vor einer Besteuerung ihrer Sportgeräte, Jagd- und Sammelwaffen zu bewahren. Aufgrund der Ergebnisse des Rechtsgutachtens appellieren die genannten Verbände an die Stadt Stuttgart, von der geplanten Steuer Abstand zu nehmen. Das Gutachten zum Download als PDF-Datei und weitere Informationen finden Sie im angehängten Link.  http://djv.newsroom.de/news/?meta_id=2174