Verbote, so weit das Auge reicht

Zum Teil mehr als bedenklich; die Positionen im Gesetzesentwurf des zuständigen NRW-Ministers Johannes Remmel (Grüne) für eine Landesjagdgesetz-Novelle.

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Verbote, so weit das Auge reicht

„Das neue Gesetz hat zum Ziel, die gesellschaftliche Akzeptanz der Jagd zu stärken und die Jägerinnen und Jäger in ihrer Verantwortung und ihrem Engagement für Natur und Umwelt zu unterstützen“, so Umweltminister Remmel.
Letztendlich handelt es sich aber um eine lange Liste von Verboten:

  • Verbot bleihaltiger Jagdmunition
  • Verbot der Baujagd auf Füchse und Dachse
  • Verbot der Jagdhundeausbildung an der lebenden Ente und in Schliefanlagen
  • Verbot des Tötens von Katzen durch Jäger
  • Verbot von Totschlagfallen

Hier geht´s zu den geplanten Änderungen.

Die nordrhein-westfälische Jägerschaft wird in den kommenden Wochen und Monaten die Debatte darüber intensiv führen und bis zur Verabschiedung im Landtag weitere Verbesserungen erreichen, sagte Ralph Müller-Schallenberg, Präsident des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen (LJV) in einer ersten Stellungnahme.
Klar sei allerdings schon jetzt, dass die Positionen extremer Jagdgegner vernünftigerweise keine durchschlagende Resonanz finden. Müller-Schallenberg: In NRW wird die Jagd nicht abgeschafft. Dafür gibt es weder eine politische noch eine rechtliche Grundlage. Dies habe der LJV in den vergangenen zwei Jahren in Gesprächen mit der Landesregierung und im Landtag offensichtlich klarstellen können.
Nun komme es vor allem darauf an, die von der Landesregierung gewollte Gesetzesänderung mit den Erfordernissen effizienter und tierschutzgerechter Jagdpraxis in Einklang zu bringen. Müller-Schallenberg ließ keinen Zweifel daran, dass dies bereits mit den derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen hinreichend möglich ist.
Der LJV werde weiterhin die Interessen von Jagd und Jägern mit aller Entschlossenheit überall im Lande vertreten und die jagdliche Basis in die Meinungsbildung zum Gesetzentwurf aktiv einbeziehen. Daher hat der Verband mit den 52 Kreisjägerschaften zu Regionalkonferenzen in den fünf NRW-Regierungsbezirken eingeladen.
Sie alle bekräftigen das von den Partnerverbänden für den ländlichen Raum veröffentlichte Positionspapier, in dem vor allem zwölf Punkte vertreten werden:

  • Fütterung des Wildes in Notzeiten muss möglich bleiben
  • Kein Kirrverbot bei der Schwarzwildbejagung
  • Frei lebende Tierwelt vor wildernden Hunden und Katzen schützen
  • Tierschutzgerechte Hundeausbildung beibehalten
  • Baujagd in NRW sichern
  • Zerstückelung von Jagdrevieren unterbinden
  • Katalog der Tierarten im Jagdrecht umfassend erhalten
  • Auswildern frei lebender Tierarten weiter ermöglichen
  • Sinnvolle Jagd- und Schonzeiten sichern
  • Fangjagd als angewandten Naturschutz sichern
  • Keine Jagdbeschränkungen zu Lasten der Landwirtschaft
  • Keine Jagdbeschränkungen zu Lasten der Grundeigentümer

(Quelle: DJV)

Im JÄGER 11/2014 (erscheint am 22. Oktober) folgt eine ausführliche Analyse des Entwurfs!