Taubenfüttern ist kein Grundrecht!

Eine Kommune darf ein allgemeines Taubenfütterungsverbot aussprechen und Bußgelder verhängen…

Eine Kommune darf ein allgemeines Taubenfütterungsverbot aussprechen und Bußgelder verhängen, das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden (Az.: 2 Ss OWi 836/06). Ein solches Verbot verstoße weder gegen das im Grundgesetz verankerte Staatsziel des Tierschutzes noch gegen die Grundrechte von Taubenfütterern. (jlp/JÄGER)