Sozialwahl der SVLFG beendet – gab es Unregelmäßigkeiten?

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Josef Schneider setzt sich im Gremium der SVLFG für die Belange der Jäger ein. Foto: DJV

Die Sozialwahl 2023 der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist beendet. Der Wahlausschuss verkündete das Ergebnis. Die Jäger sind wieder vertreten, wenn auch nur mit einem Repräsentanten.

 

Sozialwahl 2023

Alle sechs Jahre finden in Deutschland die Sozialversicherungswahlen statt. Es handelt sich um eine reine Listenwahl. Nach der Bundestags- und der Europawahl die Sozialwahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Die SVLFG als Vertreterin der Versicherten in Landwirtschaft, Forstunternehmen und Gartenbau. Alle Jagdpächter, sowie teilweise auch mithelfende Angehörige, waren stimmberechtigt. Alle 1,5 Millionen Versicherten der SVLFG erhielten im Vorfeld der Wahl einen Fragebogen. Ohne die Rücksendung dieses Bogens konnte man keine Wahlunterlagen bekommen.

Insgesamt ein sehr umständliches Verfahren, bei dem es auch zu Unregelmäßigkeiten gekommen zu sein scheint. Insgesamt wurden neun Listen der verschiedenen Interessensgruppen der SVLFG zur Wahl gestellt. So hatten Gemeinschaften wie der Waldbesitzerverband, der Bayerische Bauernverband, aber auch die Jäger eine Kandidatenliste eingereicht. Die Liste 9 „Jäger“ bestand aus insgesamt 8 Kandidaten/innen und wurde vom DJV sowie dem Bayerischen Jagdverband aufgestellt.

Zentrale Forderungen der Jäger waren ein gerechterer Grundbetrag und mehr Transparenz der SVLFG bei Beitragsbemessung und -verwendung.

 

Ergebnis der Sozialwahl

 

Letztendlich wurde von der Liste der Jäger nur Josef Schneider, der ebenfalls im Präsidium des DJV sitzt, in das Gremium gewählt. Bis 2029 vertritt er die Interessen der Jägerschaft in der insgesamt 60-köpfigen Vertreterversammlung.

In seinen Augen gilt es die übermäßige Belastung der Revierinhaber zu reduzieren. Auch sollen zum Beispiel Schweißhundeführer, die für die Revierpächter nachsuchen, unter die Versicherung fallen. Gerade die fast ausschließlich ehrenamtlichen Nachsuchenführer gilt es bei ihrer im Dienste des Tierschutzes durchgeführten Tätigkeit abzusichern.

 

Gab es Unregelmäßigkeiten?

Leider erreichten den DJV im Zuge der Sozialwahl mehrfach Beschwerden von Revierinhabern. Die Übersendung der Wahlunterlagen durch die SVLFG funktionierte wohl nicht überall. Eine Teilnahmen  an der Wahl war somit für die betroffenen Revierpächter nicht möglich.

Der DJV bittet alle Betroffenen sich mit einer E- Mail an sozialwahl@jagdverband.de zu melden. Je nach Umfang der Meldungen wird der DJV eine Anfechtung der Wahl prüfen.