Die Jagdgenossenschaft hatte eine Reduzierung der Pacht abgelehnt, worauf der Pächter vorzeitig kündigte. Dagegen hatte die vor dem Bonner Landgericht geklagt (Aktenzeichen: LG Bonn 7 O 233/08). Es bestehe kein Anspruch auf eine Pachtzinsermäßigung, „die sich aus dem Forstbetrieb, der Bebauung und dem Erholungsverkehr ergeben“, meinte der Richter. Der Pächter muß weiterhin zahlen.
In Italien hat ein Wilderer zwei extrem seltene Vögel getötet. Es handelt sich um Waldrappe aus der Überlinger Kolonie. Das..
Jagd aktuell, 30. Oktober 2025 um 12:08



