Niedersachsen: Tierschutz über Revierschutz

Das Leiden eines Tieres ist
schnellstmöglich zu beenden. Nach diesem Grundsatz erarbeitete der
Landesjagdverband Niedersachsen eine Muster-Wildfolgevereinbarung und
empfiehlt Pächtern landesweit, diese mit ihren Nachbarn zu
unterzeichnen. Der Vertrag räumt den Unterzeichnern das Recht zur
Wildfolge gegenseitig ein, gemeint ist die Befugnis, verletztes Wild
auf fremdem Jagdgebiet zu verfolgen.

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Zahlreiche Hochwildhegeringe haben durch ihre Satzung die Wildfolge geregelt, Mitglieder in diesen Gemeinschaften brauchen daher meist keinen weiteren Vertrag.

Im Schriftstück können direkt die zur Wildfolge berechtigten Personen aufgestellt werden, denn nicht jeder Jagdgast muss beim Nachbarn herumlaufen dürfen. Um Streit über Wildpret oder gar dessen Trophäen zu vermeiden empfiehlt der LJN, diese immer dem Ursprungsrevier zuzusprechen.

Nähere Informationen und dort den Link zum Wildfolge-Dokument erhalten Sie auf der  Seite des LJN