Neue Arten im Jagdrecht von Mecklenburg-Vorpommern

Nachdem die Nutzung eines Schalldämpfers möglich gemacht wurde, sollen nun zudem neue Arten in das Jagdrecht von Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen werden.

Nachdem die Nutzung eines Schalldämpfers für Revierpächter ab April 2017 möglich gemacht wurde, sollen nun zudem neue Arten in das Jagdrecht von Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen werden.

Im Video: Minister Backhaus nimmt Stellung zur Aufnahme des Wolfes und des Bibers in die Liste des jagdbaren Wildes

Nach einem Bericht des NDR Nordmagazins kündigte der zuständige Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) auf der Delegiertenversammlung des Landesjagdverbandes am 01.04.2017 an, weitere Arten in das Jagdrecht von Mecklenburg-Vorpommern aufzunehmen.

Neue bejagbare Arten im Jagdrecht von Mecklenburg-Vorpommern

Konkret geht es um die Bejagung von Nebel- und Rabenkrähe, Elster, Nilgans und Nutria gehen. Die Bejagung dieser Arten soll vor allem dem Schutz des Niederwildes zu gute kommen und wurde seit mehren Jahren von der Jägerschaft Mecklenburg-Vorpommern gefordert.

„Auch für diese Arten soll es in Zukunft Jagd- und Schonzeiten geben, wird Minister Backhaus vom NDR zitiert.

Des weiteren kündigte der Minister an, bald mit der Anhörung der Verbände zur neuen Regelung zu beginnen.

Umweltminister Backhaus

NABU gegen die Erweiterung des Jagdrechts

Laut Nordkurier nannte der Nabu-Landesvorsitzende Stefan Schwill den Plan von Minister Backhaus „absolut skandalös“. Nabu und BUND kündigten Protest gegen die Änderung am Jagdrecht von Mecklenburg-Vorpommern an.

Ihrer Meinung nach müssten Arten wie Hermelin, Waldschnepfe und Mauswiesel von der Liste gestrichen werden, weil diese so selten geworden seien.

Auch das Argument des Niederwildschutzes ist nach BUND und Nabu hinfällig.

„Am Rückgang der Singvögel in der offenen Landschaft seien nicht Nesträuber wie Krähen und Elstern schuld, sondern der Rückgang an Nahrung und Nistmöglichkeiten durch den massiven Einsatz von Agrarchemikalien und die Beseitigung von Hecken“ wird die Landesgeschäftsführerin des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Corinna Cwielag in einer dpa Meldung zitiert.

Nebelkrähe Jagdrecht von Mecklenburg-Vorpommern

Kommt auch der Wolf in das Jagdrecht von Mecklenburg-Vorpommern?

LJV Präsident Böhning äußerte sich gegenüber dem NDR auch zum Thema Wolf. Dieser breite sich deutlich schneller aus als gedacht, so Böhning. Bei der derzeitigen Populations-Steigerung gehe er von 4.000 Wölfen in der Bundesrepublik im Jahr 2022 aus.

„Da muss die Frage gestattet sein, wer will das, wollen wir diese Höhe und wo wollen wir sie?“

Wolf soll nicht in das Jagdrecht von Mecklenburg-Vorpommern

Böhning betont, zunächst müsse von Seiten der EU der Schutzstatus des Wolfes verringert werden. Zudem müsse Klarheit über den Mindestbestand zur Arterhaltung herrschen, dies seinen die Vorraussetzungen, um sich mit einer Regulierung der Wolfspopulation durch Bejagung auseinander zu setzen.

Der LJV befürwortet die Bejagung des Wolfs, allerdings ohne Aufnahme in das Jagdrecht von Mecklenburg-Vorpommern. Denn dann müssten die Jäger unter anderem auch für gerissene Nutztiere von Weidetierhaltern aufkommen.