Nachtzieltechnik bald legal? Minister fordert Klarheit

IR-Aufheller an der Waffe sind verboten, Nachtzielgeräte auch, Vorsatzgeräte hingegen sind legal. In Hessen gibt es jetzt Bestrebungen, den Verbotswahn aufzuheben.

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Ein Vorsatzgerät, das nachträglich ein Absehen in die Aufnahme projiziert, um die Treffpunktlage abzubilden, ist den meisten Bundesländern legal, doch gilt das bald auch schon für den Einsatz von Nachtzieltechnik? Foto: Redaktion

In puncto Technik zur Schwarzwildbejagung herrscht eine nicht nachvollziehbare rechtliche Differenzierung zwischen Nachtzieltechnik und dem Einsatz von Vorsatzgeräten. Hessens Jagdminister fordert, dass sich das nun ändern soll.

Darf bald überall Nachtzieltechnik eingesetzt werden?

Ingmar Jung spricht sich im Bundesrat für eine Änderung des Waffengesetzes aus, Zielsetzung sei es, die Jagd noch sicherer zu machen.
Als hessischer Minister trägt er die Verantwortung für die Schwarzwildbejagung in einem von der ASP gebeutelten Bundesland. Die scharfe Bejagung der Sauen ist dabei eines der wichtigsten Instrumente für die Seuchenprävention.
Wie das Ministerium betont, ist dabei „die hessische Jägerschaft ein unverzichtbarer Partner – sie braucht jedoch praktikable und rechtsklare Rahmenbedingungen, insbesondere bei der nächtlichen Bejagung. „Schwarzwild ist vor allem nachts aktiv – deshalb ist die Nachtjagd ein zentraler Baustein für eine effektive Bestandsregulierung.“

Allerdings fehlt es hierzu noch an der geeigneten Ausrüstung, so kritisiert der Minister. Die Gesetzgebung „hinkt der jagdlichen Praxis hinterher“, so heißt es wörtlich. Für eine tierschutzgerechte Jagd und präzise Schüsse seien dringend Anpassungen des Waffengesetzes erforderlich.  Morgen setzt sich der hessische Minister im Bundesrat für eine solche Waffenrechtsänderung ein.

„Derzeit sind Vorsatz- und Aufsatzgeräte mit bestimmter Nachtsichttechnik erlaubt – fest montierte Nachtzielgeräte mit eingebauten Hilfsmitteln zum Anvisieren eines Ziels jedoch nicht, obwohl sie technisch fast gleich sind. „Das ist kaum nachvollziehbar und sorgt für Unsicherheit“, so Ingmar Jung weiter. Er fordert, beide Gerätearten gleichzustellen, denn fest montierte Geräte erhöhen die Schusspräzision und verringern Justierfehler“, so heißt es aus dem Ministerium.

Freibrief für IR-Aufheller?

Und damit nicht genug, Ingmar Jung rückt ein weiteres überholtes Verbot in den Fokus. Nämlich das Verbot IR-Aufheller an der Waffe zu montieren. Deren Einsatz ist derzeit in einigen Bundesländern erlaubt, allerdings dürfen diese nicht mit Waffe oder Nachtsichgerät verbunden werden. Unterschiede, die schwer nachvollziehbar sind. Auch hier will der Minister ansetzen.

Bereits jetzt finden in mehreren Ländern künstliche Lichtquellen, insbesondere bei der Bejagung von Schwarzwild, Anwendung. Allerdings ist es nach geltendem Waffenrecht verboten, die Lichtquelle an der Jagdwaffe zu montieren. Auch diese Unterscheidung ist für viele Jäger schwer nachvollziehbar, da eine Montage die Handhabung erleichtern und damit für einen sicheren Schuss sowie eine tierschutzgerechte Erlegung sorgen würde. Zudem soll auch der Einsatz künstlicher Lichtquellen wie Taschenlampen erlaubt werden.

„Jäger handeln mit Sachverstand, Augenmaß und im Bewusstsein ihrer besonderen Rolle auch bei der Seuchenprävention. Unsere Jäger zeigen täglich Verantwortungsbewusstsein und Fachkenntnis. Sie verdienen unser Vertrauen und Gesetze, die sie in ihrem täglichen Einsatz unterstützen“, so der Minister.