Jagdunfall – Geldstrafe für den Schützen

Ein Jäger aus Hofgeismar / Hessen hatte im Jahr 2008 seinen Reviernachbarn mit einem Stück Schwarzwild
verwechselt und auf ihn geschossen. Das Amtsgericht Kassel verurteilte
den 37-jährigen Schützen nun wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer
Geldstrafe von 3.600 Euro.

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Der Unfall ereignete sich, als der der 37-Jährige Waidmann einer Rotte Sauen folgte. Er schoss, als er glaubte, ein einzelnes Stück ausgemacht zu haben traf aber den Pächter des Nachbarreviers. Der Unglücksschütze leistete dem Opfer sofort Erste Hilfe dieser erlitt eine schwere Bauchverletzung und musste lange Zeit im Krankenhaus liegen. Neben einer Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro muss der Verurteilte vermutlich seinen Jagdschein abgeben. ar