Jagdhund tötet wiederholt Katzen: Hohe Geldstrafe

Eine Frau in Marburg findet die Überreste ihrer eigenen Katze vor ihrer Haustür. Der Jagdhund des Nachbarn hat diese totgebissen. Nun hat ein Gericht den Weidmann zu einer hohen Geldstrafe verurteilt, denn es handelte sich nicht um einen Einzelfall.

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In Marburg ist die Katze einer 78-Jährigen verendet. Das Amtsgericht Marburg nimmt sich dem Fall an. © Unsplash/Andy Luo

Der Katzer der Betroffenen war Berichten zufolge nicht die erste Katze, die der Jagdhund ihres Nachbarn totbiss. Laut Angaben der „hessenschau“ soll der Deutsch-Drahthaar zuvor bereits drei weitere Katzen der 78 Jahre alten Frau getötet haben.

Jagdhund greift wiederholt Nachbars-Katzen an: Hohe Geldstrafe

Das Amtsgericht Marburg nahm sich dem Fall an und kam zu einem Urteil: Der Jäger habe nicht genug aus den Kontrollverlusten über seinen Jagdhund gelernt. Gegen den ebenfalls 78-Jährigen verhängte das Gericht nun eine Geldstrafe von 11.200 Euro (80 Tagessätze) wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.

Laut einem Zeitungsbericht erklärte der Jäger, dass die Situation nicht zu verhindern war. Der Jagdhund sprang demnach aus dem Kofferraum seines Besitzers, genau in dem Moment sei die Katze unter einem Auto hervorgekommen. Laut Gericht hätte der Mann dagegen allerdings Maßnahmen treffen müssen.

Deutsch-Drahthaar offenbar „Wiederholungstäter“

Das Amtsgericht Marburg verurteilte den Mann bereits 2025 aufgrund ähnlicher Vorfälle. Gleich drei weitere Katzen der Nachbarin soll sein Jagdhund getötet haben. Der 78-Jährige bestreitet allerdings. dass sein Hund für alle ihm vorgeworfenen Fälle verantwortlich sei. Der Weidmann legte Berufung ein, beide Urteile sind nach jetzigem Stand noch nicht rechtskräftig.

Auch der Verteidiger des Jägers äußerte sich zu dem Vorfall. Er erklärte, dass sein Mandant auf die vorherigen Fälle reagierte und Maßnahmen diesbezüglich traf. So sei der Jagdhund nur noch an der Leine auf dem Grundstück geführt worden, sonst befinde sich der Vierbeiner im Haus. Auch habe der Weidmann Zäune bestellt, um weitere Vorfälle zu verhindern. Ziel des Verteidigers war es, dass sein Mandant lediglich eine Verwarnung erhält – erfolglos.

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