Grüne fordern Änderung des Hessischen Jagdgesetzes

Die hessische Landtagsfraktion der Grünen legt Änderungsanträge für das Landesjaggesetz vor, um Millionenschäden durch Wildverbiss zu vermeiden – und den Abschuss von Katzen und Hunden zu verbieten.

Rehbock (RB00003)

Hessens Grüne fordern mehr Tierschutz im Jagdgesetz und wollen Millionenschäden durch Wildverbiss vermeiden. Künftig sollen keine wildernden Katzen und Hunde mehr erlegt werden, Totschlagfallen sollen verboten werden, Iltis, Baummarder und Wiesel sollen von der Liste der zum Abschuss freigegebenen Tiere genommen werden. Das geht aus einem Änderungsantrag der Grünen zum Landesjagdgesetz hervor.

„Der Abschuss des Wildes ist so zu regeln, dass die berechtigten Ansprüche der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden sowie die Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Bekämpfung von Tierseuchen gewahrt bleiben.“

Grundsatz des Jagdgesetzes muss eine Wilddichte sein, die es dem Wald ermöglicht, sich selbst zu verjüngen. Das bedeutet, dass die Fütterung von Waldtieren konsequent verboten werden muss. Um die Belange der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer besser zu berücksichtigen und die Wilddichte zu verringern, sollen diese bei der Abschussplanung mehr Mitsprache erhalten, erklärt der forstpolitische Sprecher der Grünen, Daniel May.

Die Gesetzesnovelle und die Änderungsanträge der Grünen werden am Mittwoch, den 1. Juni im Umweltausschuss beraten. (ar)