Brandenburg: Neuer Tierschutzbeirat berufen.

„Tierschutz ist ein wichtiges gesamtgesellschaftliches Anliegen, er gehört zu den ethisch-moralischen Grundsätzen unserer Gesellschaft“, sagte Brandenburgs Staatssekretär für Verbraucherschutz Daniel Rühmkorf aus Anlass der Berufung des neuen Tierschutzbeirates.

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Der Staat sei für die tierschutzrechtlichen Rahmenbedingungen und deren Umsetzung verantwortlich. Die Mitglieder des Tierschutzbeirates sind dabei wichtige Gesprächspartner für das Ministerium, so Rühmkorf. Der Schutz der Tiere könne jedoch nicht alleinige Aufgabe der Landesregierung sein. Die Unterstützung und Mitarbeit aller Bürgerinnen und Bürger sei notwendig. Mit der heutigen Berufung kann der Brandenburger Tierschutzbeirat seine Arbeit fortsetzen. Im Vordergrund der künftigen Beratungstätigkeit stehen neue rechtliche Regelungen zur artgerechten Haltung von Heim- und Nutztieren, zur Schlachtung von Tieren und zum Tiertransport. Aber auch Themen wie z.B. Tierschutz bei der Fischerei und der Jagd werden bearbeitet. Die Mitwirkung des Ministeriums bei Rechtssetzungsvorhaben der Bundesrepublik und der Europäischen Union auf dem Gebiet des Tierschutzes erfordert einen mit den Fachverbänden und Organisationen abgestimmten Standpunkt. Mit drei von neun Mitgliedern sind die Tierschutzorganisationen des Landes Brandenburg am stärksten im Tierschutzbeirat vertreten. Je ein Mitglied wird vom Landesbauernverband, dem Landesjagdverband, dem Fischereiverband, dem Naturschutzbund, von der Landestierärztekammer und vom Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz gestellt. 1994 wurde erstmals ein Tierschutzbeirat in Brandenburg berufen. Es handelt sich um ein Gremium, das die/den zuständige/n Fachminister/in in Fragen des Tierschutzes berät und hierzu Vorschläge, Stellungnahmen oder Empfehlungen erarbeitet. Die Berufungsperiode beträgt 5 Jahre. Dem neuen Beirat gehören 9 sachkundige Mitglieder aus verschiedenen Verbänden und Organisationen an. (PM)