Kontroverse Biber-Verordnung soll Abschuss ermöglichen

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In Zukunft sollen ausgewählte Jägerinnen und Jäger Biber vergrämen oder töten dürfen. Doch das Vorhaben erntet Kritik. © Pixabay/Ralf Schick

Die Landesregierung von Baden-Württemberg konnte sich auf eine neue Biber-Verordnung einigen. Laut Umweltministerium soll die Rechtssicherheit für Landwirte und Jäger in Bezug auf Schäden durch Biber und die Abschüsse dieser gesichert werden. In Zukunft sollen ausgewählte Jägerinnen und Jäger die Nagetiere vergrämen oder töten dürfen, um Gefahren für Landwirtschaft und Bevölkerung zu verhindern.

Neue Biber-Verordnung soll Umgang mit Nagetier in Baden-Württemberg regeln

Die Biber-Population gilt in Baden-Württemberg mit über 12.000 Tieren als stabil. Landesumweltministerin Thekla Walker äußerte sich zu dem Umgang mit dem Nagetier. So sei der Biber für die Entwicklung der Biotope in Baden-Württemberg wichtig. Gleichzeitig müsse man ein verträgliches Miteinander wahren. Genau das soll die Verordnung ermöglichen.

Die Rechtssicherheit sei besonders für Landwirte und Jäger relevant. Das erklärt Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Relevant sei besonders eine pragmatische Umsetzung.

Geplante Verordnung für Baden-Württemberg bereits im Voraus diskutiert

Die geplante Verordnung ist bereits jetzt heiß diskutiert. So bezeichnen NABU und BUND sie in einer Pressemitteilung als unklar und unnötig. Und auch die Abstimmungs- und Anhörungsphase gestaltete sich zäh. Nun soll es allerdings erlaubt sein, Dämme von Bibern gezielt zu beseitigen, um die Tiere zu vergrämen. Wenn dies erfolglos bleibt, können auch das Fangen und der Abschuss der Biber folgen. Die Entnahme darf nur durch Jagdausübungsberechtigte erfolgen, die dann auch das Aneignungsrecht für das Tier haben, dieses dürfen sie allerdings auf keinen Fall vermarkten.

Entnahme vom Biber bald möglich? LJV kritisiert Vorhaben

Der Landesjagdverband äußerte sich bereits zur neuen Verordnung – und übt scharfe Kritik. Er hält die geplanten Maßnahmen weder für rechtssicher noch für praxistauglich. Hauptgeschäftsführer René Greiner hält wirksames Management in dieser Form nicht für umsetzbar. Grund sei der unverhältnismäßige bürokratische Aufwand. Er vergleicht die Biber-Verordnung mit dem Umgang mit Rotwild in Baden-Württemberg. „Obwohl im Land inzwischen rund doppelt so viele Biber wie Rothirsche leben – und jährlich etwa 1.500 Rothirsche nach klaren und etablierten jagdlichen Vorgaben erlegt werden – ist es ungleich aufwendiger, auch nur einen schadensstiftenden Biber rechtssicher entnehmen zu können“, erklärt der LJV in einem Statement. Der Verband fordert eine Überführung des Bibers ins Jagdrecht, um flexible Lösungen im Umgang zu ermöglichen.

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