Ein Jäger aus Mecklenburg-Vorpommern muss sich vor Gericht behaupten. Er soll mit einer geladenen, ungesicherten Waffe im Auto erwischt worden sein. Auf den Waidmann könnten nun empfindliche Strafen zukommen. Was genau ist passiert?
Jäger mit geladener Waffe erwischt: Gewehr auf Beifahrersitz gelagert?
Ein 67 Jahre alter Jäger aus der Region Demmin im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (Mecklenburg-Vorpommern) soll erwischt worden sein, wie er mit seinem geladenen Jagdgewehr ungesichert im Auto unterwegs war. Berichten zufolge soll der Waidmann das Gewehr geladen auf seinem Beifahrersitz platziert haben.
2.700 Strafe: Verstoß gegen das Waffengesetz
Bei der Fahrt wurde der 67-Jährige bei der unfachmännischen Aufbewahrung der Waffe in einer Polizeikontrolle erwischt. Er soll nun 2.600 Euro Strafe zahlen. Das mecklenburg-vorpommersche Amtsgericht Neubrandenburg verurteilte den Mann wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Auch zog die Polizei die Waffe während der Kontrolle ein.
Jäger bestreitet Vorwürfe: Waffe nicht auf Beifahrersitz gelagert, sondern für Kontrolle abgelegt
Der Jäger bestreitet die erhobenen Vorwürfe währenddessen. Er habe das Gewehr nicht etwa geladen auf seinem Beifahrersitz gelagert. Stattdessen wollte er gerade mit der Wildschweinjagd starten und habe das Gewehr erst im Zuge dessen geladen. Für die Polizeikontrolle habe er das Gewehr dann lediglich auf dem Beifahrersitz abgelegt – vermutlich, um den Beamten nicht mit Waffe in der Hand entgegenzutreten. Nach jetzigem Stand ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Wie müssen Jäger mit ihren Waffen auf Reisen umgehen?
Jäger sind grundsätzlich dazu verpflichtet, erlaubnispflichtige Waffen und Munition gesetzeskonform zu lagern. Bei Reisen müssen Jäger ihre Waffen demnach entladen und sicher in verschlossenen Transportbehältnissen verwahren. Erst zu Beginn der Jagd darf man die Waffe an sich nehmen und dann auch entladen. Der angeklagte Waidmann bezieht sich darauf, dass genau zu diesem Zeitpunkt die Polizeikontrolle stattgefunden haben soll. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, steht eine endgültige Entscheidung in dem Fall zum jetzigen Zeitpunkt (13. Oktober 2025) noch aus.