Am vergangenen Mittwoch bestätigte das Landgericht Baden-Baden im Berufungsverfahren ein Urteil gegen einen Jäger. Dieser hatte nach Wildunfällen einen Schadenersatz von den betroffenen Autofahrern verlangt.
Jäger fliegt mit Betrugsmasche auf: Hohe Geldstrafe
Das Landgericht Baden-Baden bestätigte damit in vollem Umfang das Urteil des Amtsgerichts. Der Jäger hatte demnach nach Wildunfällen auf der B3 im Kreis Rastatt in zwei Fällen Geld für die verletzten Tiere verlangt. Dafür muss er nun 110 Tagessätze zu 50 Euro bezahlen, außerdem gilt er als vorbestraft.
Jäger verlangt Geld für Wildunfallbescheinigung
Der Jäger zog seine Betrugsmasche in mehreren Fällen durch. Beim ersten Mal verlangte er im Dezember 2022 150 Euro von einem Autofahrer dafür, dass dieser bei einem Wildunfall ein Reh verletzt hatte. In einem zweiten Fall im Januar 2023 verlangte der Jagdpächter gleich 400 Euro für zwei verletzte Rehe. Er erklärte zusätzlich, dass er eine Wildunfallbescheinigung für die Versicherung nur bei erfolgter Zahlung ausstellen werde. Im darauffolgenden Mai kassierte er gleich 1.800 Euro von einem Landwirt, der beim Mähen drei Rehkitze erfasste und tötete.
Polizei involviert – Pächter plädiert auf „Aneignungsrecht“
Der zweite Autofahrer erkannte jedoch die Masche. Er verweigerte die Zahlung und schaltete die Polizei ein. Im Amtsgerichtverfahren erklärte der angeklagte Jäger, er sah bei den Wildunfällen sein „Aneignungsrecht“ als Jagdausübungsberechtigter verletzt. Der „Schadensersatz“ stehe ihm daher zu. Eine Argumentation, der das Landgericht auch in zweiter Instanz nicht zustimmen konnte. Die 5. kleine Strafkammer verurteilte den Jäger deshalb wegen Betruges, versuchter Erpressung und Nötigung. Neben der verordneten Tagessätze ordnete die Kammer noch die Einziehung eines Wertersatzes in Höhe von 1.950 Euro an.
Jäger geht in Berufung: Betroffene sollen Zahlung selbst angeboten haben
In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Baden-Baden betritt der Jäger nicht, das Geld von den Betroffenen kassiert zu haben. Allerdings versuchte er zu suggerieren, dass die Personen ihm das Geld von selbst angeboten hätten. Weiter erklärte der Jäger, er habe so gehandelt, weil er das Gefühl hatte, die Wildunfälle seien vorgetäuscht worden. Unter anderen Umständen würde er nur 50 Euro Entschädigung für eine Wildunfallbescheinigung verlangen. Diesen Argumenten konnte das Gericht allerdings nicht folgen.
Revier abgegeben und Freiheitsstrafe: Die Folgen für den betrügerischen Jagdpächter
Normalerweise stellt die Polizei oder ein zuständiger Förster oder Jagdpächter eine Wildunfallbescheinigung aus. Diese ist der offizielle Nachweis für die Versicherung, dass ein jeweiliger Schaden durch einen Wildunfall entstanden ist. Sein Jagdrevier hat der verurteilte Jäger inzwischen nach eigenen Angaben abgegeben. Er ist laut Landgericht wegen eines anderen Delikts bereits zu einer zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Dieses Urteil sei bislang allerdings noch nicht rechtskräftig.






