Jäger erschießt versehentlich Pferd bei Neuss

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Bei Neuss erschießt ein Jäger ein Pferd statt ein Wildschwein. © Unsplash/Daniel Bonilla

In Neuss-Rosellen (Nordrhein-Westfalen) kam es für die Polizei zu einem außergewöhnlichen Einsatz, zu dem die Beamten ausrücken mussten. Offenbar meldete sich ein Jäger bei der Polizei: Er selbst soll ein Pferd erschossen haben, das auf einer Weide stand. Wie konnte es zu diesem tragischen Unfall kommen?

Jäger erschießt Pferd bei Neuss

Über den Vorfall berichtete die Neuss-Grevenbroicher Zeitung. Diese erfuhr auf Anfrage aus der Redaktion, dass sich der Unfall am 9. Oktober kurz nach 2 Uhr nachts ereignete. Folgendes ist demnach passiert: Ein Jäger war in Rosellen in einem Wald unterwegs, in dessen Nähe ein Reitstall liegt. Der Waidmann hatte vor, so schildert er es der Polizei, Schwarzwild zu jagen und hatte bereits eine Gruppe im Visier. Als ein Tier in sein Sichtfeld kam, drückte er ab. Allerdings handelte es sich bei dem getroffenen Tier nicht um eines der Wildschweine. Stattdessen tötete der Jäger ein Pferd, das auf der Koppel des Reitstalls stand.

Jäger alarmiert nach tragischem Unfall die Polizei

Als der Jäger sein tragisches Irrtum bemerkte, alarmierte er sofort die Polizei. Diese nahm den Fall auf und rückte aus. Für die weitere Prüfung der Falles ist jetzt die Jagdbehörde des Kreises Recklinghausen zuständig. Dort wohnt nämlich der Waidmann.

Jäger erschießt Pferd? JÄGER äußert sich

Es ist nicht das erste Mal, dass es zu einem solchen Fehler kam. Im Juli 2024 schlug ein ähnlicher Unfall Wellen. Bereits damals gab es hitzige Diskussionen darum, wie es zu derartigen Fehlschüssen kommen kann. JÄGER positionierte sich damals klar mit Verhaltensregeln, die man bei der Jagd zwingend befolgen muss:

Im Regelfall und mit der richtigen Technik ist richtiges Ansprechen auch in der Nacht möglich. © Kim Trautmann

  • Das Tier muss man einwandfrei hinsichtlich seiner Art, seines Geschlechts identifizieren (ansprechen)
  • Der Platz, an welchem man das Tier erlegt, muss maximale Sicherheit für das gesamte Umfeld bieten. Das heißt, wenn das Gelände eben ist, muss man von einer erhöhten Ansitzeinrichtung (Hochsitz) schießen, zudem muss das gesamte Umfeld (Hintergelände) einsehbar sein. Sind Wege in der Nähe, verdeckt Vegetation den Bereich hinter dem Tier, so darf man nicht schießen.
  • Von Gebäuden, sonstigen Anlagen oder etwa Nutzieren auf der Koppel jagt man immer weg, da bei einem Schuss auch Geschossfragmente den Bereich neben dem zu erlegenden Tier gefährden können.
  • Bei der Nachtjagd ist der Einsatz qualitativ hochwertiger Wärmebildtechnik sowie ggf. Nachtsichttechnik auf der Zieloptik geboten. Denn ohne ein klares Bild lassen sich weder die Wildschweine oder Füchse noch eventuell gefährdete Dritte, Gebäude oder andere „Wärmequellen“ erkennen und berücksichtigen.

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