Hund tötet Reh bei Augsburg: Polizei ermittelt wegen Wilderei

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Im Kreis Augsburg hat ein wildernder Hund ein Reh getötet. Die Polizei ermittelt. © Pixabay/Premek Hajek

An einem Modellflugplatz im schwäbischen Landkreis Augsburg zwischen Schwabmünchen und Schwabegg kam es zu einem Wilderei-Vorfall. Vermutlich hat ein Hund dort ein Reh tödlich verletzt. Die Polizei ermittelt.

Polizei ermittelt wegen Wilderei-Fall bei Flugplatz

Am Montag informierte ein Zeuge die Polizei über einen Vorfall an einem Modellflugplatz zwischen Schwabmünchen und Schwabegg. Nördlich des Platzes wurde ein totes Reh entdeckt. Alle Anzeichen deuten darauf hin, dass es vermutlich ein Hund war, der das Tier tödlich verletzte.

Jagdpächter bestätigt: Hund hat Reh getötet

Im Nachhinein bestätigte der zuständige Jagdpächter laut Augsburger Zeitung den Verdacht, dass ein Hund das Reh erlegt haben muss. Tatsächlich handelte es sich also um Wilderei. In dem Gebiet rund um den Flugplatz sind insgesamt viele Spaziergänger mit ihren Hunden unterwegs. Diese sind nun noch einmal explizit dazu angehalten, ihre Hunde nicht ohne Aufsicht frei in dem Gebiet herumlaufen zu lassen. Besonders Hunde, die zum Wildern neigen, sollten laut Polizei in Jagdbezirken dringend angeleint bleiben.

Polizei sucht nach Zeugen in Wilderei-Fall

Zwar ist inzwischen klar, dass ein Hund für den Tod des Rehs verantwortlich ist. Über einen möglichen Besitzer gibt es derzeit allerdings noch keine Informationen. Deshalb hat die Polizeiinspektion Schwabmünchen die Ermittlungen wegen dieser Wilderei aufgenommen. Wer Hinweise zu dem Vorfall geben kann, solle sich unter der Telefonnummer 08232/9606-0 melden.

Wilderei durch den eigenen Hund? Immer wieder kommt es zu Urteilen

Wer von Wilderei hört, hat wohl häufig düstere, durchgeplante Machenschaften im Kopf. Dabei ist vielen unklar, dass auch Hunde wildern können. Wenn ein Hund wildernde Tiere jagt oder bedroht, gilt dies als Jagdwilderei oder Tierquälerei und kann für Hundehalter empfindliche Strafen mit sich ziehen. Erst kürzlich hat die Staatsanwaltschaft Hanau eine Frau, deren Hunde mehrere Wildtiere verletzt und teilweise tödlich angegriffen haben sollen, wegen quälerischer Misshandlung von mehreren Wildtieren zu einer Geldstraße in Höhe von 5400 Euro verurteilt. Grundsätzlich gilt: Hundehalter sind in der  Verantwortung, dass ihre Hunde keine Wildtiere hetzen oder auf irgendeine Weise gefährdet.

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