Goldschakal auf Sylt: Raubtier soll doch nicht geschossen werden

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Der Goldschakal auf Sylt darf vorerst nicht geschossen werden. Was ist passiert? © Pixabay/jcmenon

Ein Goldschakal sorgt auf Sylt für Angst und Schrecken. Innerhalb weniger Wochen hat eines der Raubtiere fast 100 Schafe und Lämmer getötet. Aufgrund der heftigen Umstände entschied die Insel, dass Jäger das Tier entnehmen sollen. Der Abschuss soll nun allerdings doch nicht mehr stattfinden. Was ist passiert?
Nachdem auf Sylt eigentlich eine Ausnahmegenehmigung für den Abschuss eines Goldschakals bewilligt wurde, gibt es nun eine Wendung in dem Fall. Ein Naturschutzverein legte Widerspruch gegen die Genehmigung ein, dieser hatte nun Erfolg. Für die Bevölkerung bedeutet das: Das Problem mit dem Goldschakal bleibt vorerst weiterhin bestehen.

Goldschakal tötet 100 Tiere auf Sylt: Vorerst doch kein Abschuss des Tieres

Eigentlich ist die Nordseeinsel Sylt für ihre Idylle bekannt. Nachdem ein Goldschakal fast 100 Schafe und Lämmer riss, herrscht vor allem unter den Landwirten auf der Insel Angst um ihre Tiere auf den Feldern und Deichen. Eigentlich war der Abschuss bereits durch eine Ausnahmegenehmigung bewilligt, diese ist nun allerdings vorerst ausgesetzt. Laut dem Landesumweltministerium in Kiel ist der Grund dafür ein Eilverfahren. Ein am Dienstag (10. Juni 2025) eingegangener Widerspruch gegen die Genehmigung zum Abschuss des Goldschakals habe laut Beschluss des Schleswiger Gerichts Wirkung – bis endgültig über den Eilantrag des Naturschutzvereins entschieden wird.

Raubtier stellt Gefahr für Tiere und Deichschutz dar

Noch zuvor hatte das Landesamt für Umwelt in Schleswig-Holstein die Ausnahmegenehmigung zur Entnahme des eigentlich streng geschützten Tieres erteilt. Die Behörden entschieden verschiedener Faktoren für die Ausnahme. Es seien durch den Goldschakal nicht nur Nutztiere, sondern auch seltene Bodenbrüter in Gefahr. Und auch die besonders wichtige Deichschäferei sei durch das Raubtier in Gefahr geraten. Nun muss die Insel erst einmal weiter mit dem Tier umgehen, bis das Gericht eine endgültige Entscheidung getroffen hat.

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