Fast hundert tote Lämmer und Mutterschafe hat ein Goldschakal auf Sylt zu verantworten. Seitdem gibt es nicht nur mediale Diskussionen um den Umgang mit dem Raubtier, auch auf rechtlicher Ebene ist man sich uneinig. Nachdem das Verwaltungsgericht den Abschuss des Tieres am vergangenen Donnerstag (19. Juni 2025) wieder genehmigt hatte, gibt es nun eine erneute Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht.
Goldschakal tötet dutzende Tiere auf Sylt: Diskussionen um Abschuss
Der Goldschakal, der auf der Urlaubsinsel Sylt dutzende Tiere getötet hatte, ist nun vorerst doch nicht zum Abschuss freigegeben. Nur wenige Tage nach der erneuten Freigabe, hat ein Naturschutzverband erneut Beschwerde Oberverwaltungsgericht in Schleswig (Kreis Schleswig-Flensburg) eingelegt. Der Beschluss sei laut Verband nicht mit dem Bundesnaturschutzgesetz sowie dem europäischen Naturschutzrecht vereinbar. Zuvor gab es eine Ausnahmegenehmigung für den Abschuss, weil der Goldschakal eine große Zahl an Tieren gerissen hatte. Nun wirkt ein sogenannter Hängebeschluss, der eine Zwischenregelung bis zur endgültigen Entscheidung durch das Gericht darstellt. Bis dahin steht der Goldschakal doch nicht zum Abschuss frei.
Verwaltungsgericht erlaubt Abschuss – neue Beschwerde bei Oberverwaltungsgericht
Zuvor hatte das Verwaltungsgericht in Schleswig am gleichen Tag entschieden, dass der Goldschakal nach einer Woche Jagdpause wieder zum Abschuss freisteht. Als Begründung nannte das Gericht die geographische Lage Sylts. Dadurch sei die Insel nicht auf derartige Angriffe durch Raubtiere, die sonst nicht die Insel erreichen, vorbereitet. Dementsprechend gibt es kaum Schutzmaßnahmen für die Weidetiere auf der Urlaubsinsel. Auch habe das Gericht eine Übertötung festgestellt. Das heißt, dass durch die Situation mit dem Goldschakal eine ernste Gefahr für die Landwirtschaft anzunehmen ist. Dadurch sei die Entnahme ausnahmsweise gerechtfertigt.
Die Diskussionen um die Entnahme des Schakals dauern schon länger an. Am 5. Juni hatte Schleswig-Holstein den Goldschakal zum Abschuss freigegeben. Nach einer Beschwerde eines Naturschutzvereins stoppte das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein den Abschuss dann am 11. Juni. Nachdem das Verwaltungsgericht für die Entnahme entschied, riefen die Naturschützer mit dem Oberverwaltungsgericht die nächsthöhere Instanz zu dem Fall.