Fischotter in Bayern: Klagen von Naturschutzverbänden befremdlich

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Der Fischotter sorgt in Bayern für massive Diskussionen. © Pixabay/AnnetteHempel

Nachdem Naturschutzverbände aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg gegen die Entnahme der Fischotter in Bayern klagten, kritisiert nun der Landesfischereiverband dieses Vorgehen. „Es kann nicht sein, dass Entscheidungen, die allein den Freistaat Bayern betreffen und für andere Bundesländer keinerlei Relevanz haben, durch außerbayerische Organisationen juristisch blockiert werden“, erklärt der Verbandspräsident Axel Bartelt laut der Süddeutschen. „Das ist ein Missbrauch des Verbandsklagerechts und gefährdet die Existenz vieler Teichwirte in Bayern.“

Fischotter-Entnahme in Bayern: Naturschutzverbände klagen

Das Vorgehen der Naturschutzverbände sei deshalb besonders befremdlich, weil keiner der insgesamt 15 in Bayern beheimateten Naturschutzverbänden Klage eingereicht habe. Beschwerden kamen demnach nur von außerhalb.

In der Vergangenheit haben einige Regierungsbezirke in Bayern gestattet, dass Fischotter in Ausnahmefällen entnommen werden dürfen. Der Umgang mit dem Wassermarder sorgt derweil seit Jahren für Diskussionen. Denn besonders im Osten des Freistaats sieht sich die Teichwirtschaft durch den Fischotter massiv bedroht. Laut Angaben des Fischereiverbands benötigt jedes der Raubtiere pro Jahr etwa 400 bis 500 Kilogramm Nahrung, davon sind etwa 95 Prozent Fisch.

Fischotter bedrohen bei Ausbreitung Zuchtteiche und freie Gewässer

Wenn die Fischotter sich an Zuchtteichen bedienen, stellen sowohl der zusätzliche Fraß als auch der Stress an den Teichen eine Bedrohung für die Fischpopulation dar. Und auch die Bestände in freien Gewässern bedrohen die Raubtiere.

Umweltschützer klagten gegen die Entnahme der Fischotter im Freistaat bei Verwaltungsgerichten sowie beim Verwaltungsgerichtshof. Sie raten zu Elektrozäunen und Ablenkteichen. Maßnahmen, die kostspielig sind, keinen Erfolg garantieren und auch von Jagdminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) kritisiert werden: „Es ist nicht im Sinne des Artenschutzes, wenn wir unsere Gewässer elektrisch einzäunen und damit Wasservögel, Frösche und Igel gefährden, die dann geschunden und tot im Elektrozaun hängen.“

Verband fordert Ausgleichszahlungen für Teichwirte

Der Landesfischereiverband verlangte von der Staatsregierung nun einen vollständigen Ausgleich für Teichwirte bei Fischotterschäden. Auch der Bau und die Instandhaltung von Schutzzäunen soll unter diese Ausgleichszahlungen fallen. Zusätzlich brauche es eine gesetzliche Regelung zur Entnahme der Fischotter und eine Überarbeitung des Fischottermanagementplans von 2013.