Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Brandenburg und Sachsen zeigen weiterhin deutliche Erfolge. Davon berichtet das BMLEH in einer Pressemitteilung. Nachdem bereits im September 2025 sowie im November 2025 Sperrzonen erheblich verkleinert werden konnten, hat der Ständige Veterinärausschuss in Brüssel nun der Aufhebung der Sperrzone I zwischen beiden Bundesländern zugestimmt. Konkret betrifft dies in Sachsen den Landkreis Bautzen sowie in Brandenburg den Landkreis Oberspreewald-Lausitz und Teile des Landkreises Spree-Neiße sowie der Stadt Cottbus. Damit verbleiben lediglich schmale Sperrzonen entlang der deutsch-polnischen Grenze für den eingerichteten ASP-Schutzkorridor.
ASP-Bekämpfung: Bundesminister äußert sich
Bundesminister Alois Rainer erklärt dazu: „Die Entscheidung ist ein großer Erfolg für die Tierseuchenbekämpfung in Deutschland. Sie zeigt: Wenn Maßnahmen konsequent, fachlich fundiert und in enger Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern umgesetzt werden, können wir die Afrikanische Schweinepest wirksam bekämpfen und ihre Ausbreitung verhindern. Mein ausdrücklicher Dank gilt den Ländern Brandenburg und Sachsen, den Einsatzkräften vor Ort sowie allen Beteiligten, die finanziell wie personell Außergewöhnliches geleistet haben.“
Afrikanische Schweinepest: Letzter Fall liegt in betroffenen Regionen über 12 Monate zurück
In der nun aufgehobenen Region liegt der letzte ASP-Fall bei Wildschweinen mehr als zwölf Monate zurück. Intensive und systematische Suchen nach Wildschweinkadavern – unter Einsatz speziell ausgebildeter Kadaversuchhunde, Drohnentechnik sowie organisierter Menschenketten – haben bestätigt, dass das ASP-Virus in diesem Gebiet nicht mehr vorkommt.
Der Erfolg beruht auf einer konsequent umgesetzten Kombination verschiedener Instrumente. Dazu zählen unter anderem die intensive Kadaversuche und die umgehende Entfernung infizierter Tiere zur Unterbrechung der Infektionskette sowie die lückenlose Testung erlegter und tot aufgefundener Wildschweine in und um die betroffenen Gebiete. Als besonders wirkungsvoll haben sich die „weißen Zonen“ erwiesen. Dabei handelt es sich um Bereiche, die durch einen festen Doppelzaun abgegrenzt sind. Innerhalb dieser Zäune wird der Wildschweinbestand konsequent auf null reduziert und regelmäßig kontrolliert. Die Bekämpfung der ASP ist nicht nur im Hinblick auf wirtschaftliche Erwägungen wichtig, sondern auch im Hinblick auf den Tierschutz. Denn infizierte Wildschweine verenden unter schwerer klinischer Symptomatik.
Hintergrund: ASP in Deutschland und das Tierseuchenrecht
Der Vollzug des Tierseuchenrechts und somit der operativen Durchführung der Tierseuchenbekämpfung liegt verfassungsrechtlich bei den Ländern. Das BMLEH unterstützt die Länder seit dem erstmaligen Auftreten der ASP in Deutschland auf vielfältige Weise. So wurden die betroffenen Länder bei Präventionsmaßnahmen sowie bei der Tierseuchenbekämpfung durch Expertinnen und Experten des Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) unterstützt. Diese beraten kontinuierlich in der Labordiagnostik und der Epidemiologie, begleiten wissenschaftlich und führen alle Bestätigungsuntersuchungen durch. Deutschland konnte Anpassungen der tierseuchenrechtlichen EU-Regelungen zur schnelleren und flexibleren Reaktion erwirken. Eine enge Koordination mit der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten findet regelmäßig statt.
Trotz der positiven Entwicklung bleibt Wachsamkeit geboten. Ein zentraler Baustein ist weiterhin die konsequente Einhaltung und regelmäßige Überprüfung der Biosicherheitsmaßnahmen in Hausschweinebeständen.






