Für die Beurteilung des günstigen Erhaltungszustand des Wolfes ist die Population ausschlaggebend. Das hat der Europäische Gerichtshof zuum Thema Wolf festgestellt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt diese Feststellung und fordert die Bundesregierung auf, eine realistische Einschätzung des Wolfsbestands abzugeben.
Der Wolf und sein Erhaltungszustand: Regeln zur Beurteilung
Laut DJV hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Feststellung des günstigen Erhaltungszustand des Wolfes befasst. Demnach ist für die Feststellung, ob der Wolf den günstigen Erhaltungszustand erreicht hat, in erster Linie der Bestand der jeweiligen Mitgliedsstaaten maßgebend, Auch der Wolfsbestand in benachbarten Ländern – auch solchen, die keine EU-Mitgliedsstaaten sind. Biogeographischen Regionen haben demnach für den EuGH keine Bedeutung für die Beurteilung des Erhaltungszustands.
DJV appelliert an die Regierung
Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt diese klaren Aussagen des höchsten Gerichts in der Europäischen Union zum Wolf. „Wir fordern das Bundesumweltministerium jetzt auf, den günstigen Erhaltungszustand für den Wolf endlich auf Populationsebene und grenzübergreifend zu beurteilen“, sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. In der Folge bliebe nur eine Option für die Bundesregierung: den günstigen Erhaltungszustand des Wolfes für ganz Deutschland an die EU-Kommission zu melden, so Dammann-Tamke weiter. Das sei eine schallende Ohrfeige für das Bundesumweltministerium und seine Hinhaltetaktik.
Wolf in Deutschland: Regierung will alte Zahlen übermitteln
Die Mitgliedsstaaten müssen alle sechs Jahre einen Bericht über den Erhaltungszustand aller Arten sowie Lebensräume, die der FFH-Richtlinie unterliegen, an die EU-Kommission übermitteln. Der nächste Bericht steht im Juli 2025 an. Das Bundesministerium plant , veraltete Zahlen aus dem Monitoringjahr 2022/23 zu melden. Dabei fehlen die Rudeljahrgänge aus 2023 bis 2025. Das kritisiert der DJV vehement. Unabhängig von der konkreten Meldung des Erhaltungszustands habe die Bundesregierung mit der Herabstufung des Schutzstatus von streng geschützt (Anhang IV) auf geschützt (Anhang V) in der FFH-Richtlinie alle Handlungsoptionen, um die Wolfspopulation über das Jagdrecht zu managen.
Bundesumweltministerium argumentiert gegen günstigen Erhaltungszustand
Das Bundesumweltministerium argumentiert derzeit laut DJV fälschlicherweise, dass der Wolf in sämtlichen geeigneten Lebensräumen vorkommen müsste, um den günstigen Erhaltungszustand feststellen zu können. Das verlangen jedoch weder die verbindliche Definition des Erhaltungszustandes in der FFH-Richtlinie, noch die zugehörigen Leitfäden der EU oder die Rechtsprechung des EuGH.
Das aktuelle EuGH-Verfahren geht zurück auf die Vorlage des obersten estnischen Verwaltungsgerichts, das dem Gericht europarechtlich klärungsbedürftige Fragen zum günstigen Erhaltungszustand vorgelegt hat, um in einem Verfahren um die Wolfsjagd in Estland zu entscheiden. Künftig wird der Wolf europaweit im Anhang V geführt, wie Europäisches Parlament und Rat in den letzten Wochen entschieden haben. Die Regierungskoalition in Deutschland hat sich außerdem die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht vorgenommen, um künftig ein besseres Wolfsmanagement zu ermöglichen. Auch diesen Schritt begrüßt der DJV ausdrücklich.