
Königsklasse
Verordnet. Verwaltet. Verfehlt.
Wild im Visier der Politik
Die aktuelle Novelle des Landesjagdgesetzes Rheinland Pfalz, beschlossen im Landtag am 3. Juli 2025 mit den Stimmen der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP gegen die Opposition aus CDU, AfD und Freien Wählern, will jungem Wald in Zeiten der Klimakrise besseren Schutz bieten. Zugleich stößt sie auf scharfe Kritik aus der Praxis. Von Jägern, Land- und Forstwirtschaft gleichermaßen. Ob das Gleichgewicht dieser Debatte gelungen ist, bleibt fraglich. Denn wo politische Theorie auf gewachsene Praxiserfahrung trifft, prallen Welten aufeinander.
Im Zentrum der Gesetzesreform steht die Möglichkeit, künftig Mindestabschusspläne behördlich anzuordnen, wenn der Nachwuchsbestand des Waldes als gefährdet gilt. Auch im Rotwildmanagement greift der Staat künftig stärker durch. Bei überhöhten Wildschäden erhält die Obere Jagdbehörde das Mandat, Zielvorgaben zu definieren. Ein deutlicher Eingriff in die jagdliche Selbstverwaltung. Zwar dürfen Rotwildhegegemeinschaften weiterhin Abschusspläne vorschlagen, doch wird diese Beteiligung vielfach als reine Alibifunktion gewertet. Ein weiterer umstrittener Punkt ist die Rehkitzrettung. Sie ist künftig keine Pflicht mehr, sondern lediglich eine Option. Ein Rückschritt gegenüber bisherigen Bestrebungen zur flächendeckenden Jungwildrettung. Auch das Verbot des Einsatzes lebender Enten in der Hundeausbildung bleibt vage und unkonkret formuliert…
Das ganze Editorial lesen Sie wie immer in der aktuellen Ausgabe.
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