BJV warnt vor Bürokratie und Veränderung der Jagdzeit in neuem Jagdgesetz

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Der BJV kritisiert Teile der geplanten Änderung im bayerischen Jagdgesetz scharf. © Unsplash/Markus Kröger

Im Bayerischen Landtag steht Voraussichtlich am 19. März 2026 die finale Entscheidung über die Neufassung des bayerischen Jagdgesetzes an. Der Bayerische Jagdverband (BJV) warnt diesbezüglich kurz vor der Abstimmung eindringlich davor, den Tierschutz politischen Kompromissen zu opfern und ein beispielloses Verwaltungschaos in den Revieren anzurichten.

Neues Jagdgesetz: BJV sieht Gesetzesentwurf kritisch

Während der Verband die Aufnahme von Wolf und Goldschakal ins Jagdrecht ausdrücklich unterstützt , sieht das BJV-Präsidium den vorliegenden Gesetzesentwurf in seiner Gesamtheit als nicht zustimmungsfähig an. Besonders im Fokus der Kritik steht eine massive Ausweitung der bürokratischen Auflagen.

Der Entwurf sieht vor, künftig für alle 12.800 bayerischen Reviere forstliche Beurteilungen zu erstellen – finanziert durch den Steuerzahler. Der Verband hinterfragt dabei sowohl die Umsetzbarkeit als auch die Objektivität dieser Maßnahme.

„Bürokratie-Monster“: BJV warnt vor neuen Regelungen

„Ein Bürokratie-Monster schließlich ist die Regelung, dass künftig für alle 12.800 bayerischen Reviere auf Kosten der Steuerzahler forstliche Beurteilungen erstellt werden sollen“, kritisiert BJV-Präsident Ernst Weidenbusch. „Die Vorgaben für Revierpächter können schließlich nicht davon abhängen, welches Gefühl ein Förster zum Zustand des Waldes hat“.

Längere Jagdzeiten gefährden Tierschutz

Neben der Bürokratie bereiten dem Verband die geplanten Jagdzeitverlängerungen große Sorge. Die Jagd auf Rehwild im April sowie die Ausweitung der Dachsjagd in die Aufzuchtsphase werden vom BJV als Verstoß gegen den Mutterschutz gewertet.
„Politik besteht aus Kompromissen, aber Kompromisse zulasten von Wildtieren, von Tierschutz und Mutterschutz sind nicht akzeptabel“, so Weidenbusch weiter.

Der BJV kündigte an, künftig in seinen offiziellen Jagdzeit-Übersichten deutlich zwischen gesetzlichen Regelungen und waidmännisch vertretbaren Empfehlungen zu unterscheiden. Man sei nun äußerst gespannt, wie sich die Abgeordneten – insbesondere jene, die selbst Jäger sind – im Plenum verhalten werden.

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