Wolf aus Baden-Württemberg: Vorerst doch kein Abschuss

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Eigentlich sollte der Wolf aus dem Schwarzwald in Baden-Württemberg getötet werden. Nun stoppt eine Klage den geplanten Abschuss vorerst. © Pixabay/Andrea Bohl

Eigentlich gab es eine Abschussgenehmigung. Nun darf der Wolf aus dem Schwarzwald in Baden-Württemberg vorerst doch nicht entnommen werden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart gab der Klage von Naturschützern gegen den Abschuss vorläufig statt.

Hornisgrinde-Wolf im Schwarzwald: Raubtier darf doch nicht entnommen werden

Für den Wolf im Nordschwarzwald gab es eigentlich eine Abschussgenehmigung wegen seines auffälligen Verhaltens. Nun darf das Raubtier vorerst doch nicht getötet werden. Laut Berichterstattung hab das Verwaltungsgericht Stuttgart vorläufig einer Klage von Naturschützern gegen die Genehmigung statt. Das gilt mindestens, bis es zu einer Entscheidung im entsprechenden Eilverfahren kommt.

Naturschutz-Verein klagt gegen Genehmigung durch Ministerium

Laut Angaben des Gerichts sollte es bereits in der Nacht auf den 3. Februar 2026 zu Versuchen kommen, den Wolf zu erlegen. Würde der Wolf im Gebiet der Hornisgrinde im Schwarzwald direkt entnommen werden, würden „nicht umkehrbare Zustände geschaffen“.

Gegen die geplante Abschussgenehmigung ging der Verein Naturschutzinitiative (NI) vor. Nach Angaben des Vereins erhob dieser eine Anfechtungsklage gegen die Ausnahmegenehmigung des Umweltministeriums beim Verwaltungsgericht.  Damit verbunden gibt es nun einen Eilantrag, der dafür sorgt, dass der Wolf nicht vor Abschluss des Klageverfahrens entnommen werden darf.

Keine Scheu vor Menschen und Hunden: Wie der Wolf zum „Problemwolf“ wurde

Ursprünglich hatte das Ministerium sich für eine Ausnahmegenehmigung entschieden, die den Abschuss bis zum 10. März erlaubt. Denn der Rüde aus dem Nordschwarzwald mit der Bezeichnung GW2672m habe sich mehrfach Hunden und dabei auch Menschen genähert.

Laut Naturschutzinitiative habe das Ministerium die Genehmigung ausgesprochen, obwohl der Wolf keine Gefahr darstelle.  Auch, dass nur vier Wölfe offiziell in Baden-Württemberg leben, sei ein Grund gegen den Abschuss. Begründung für den Abschuss war, dass das Tier jegliche Scheu vor Menschen verliert und dadurch durchaus gefährliche Situationen entstehen können. Das liegt nicht zuletzt daran, dass Menschen sich dem Tier vermehrt nähern – auch, um Fotos oder Videoaufnahmen zu machen. Zu Angriffen kam es bislang nicht.

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