Ein Jäger aus Essen erschoss Anfang 2024 ein Pferd. Nun hat das Gericht in Oberhausen beschlossen: Der Mann muss eine Geldstrafe zahlen. Im Gegenzug wird das Verfahren gegen ihn eingestellt.
Urteil steht fest – Jäger erschießt Pferd
Der mittlerweile 29 Jahre alte Jäger hat in einer Nacht Anfang 2024 auf eine Haflingerstute geschossen. Das Pferd stand etwa 60 Meter entfernt von dem Mann auf einer Weide in Oberhausen (Nordrhein-Westfalen). Der Jäger erklärt vor Gericht, er habe das Pferd für ein Wildschwein gehalten. Sein Schuss traf die Stute im Unterkiefer und verletzte es damit lebensbedrohlich. Ein Tierarzt schläferte das Tier später aufgrund der schweren Verletzungen ein.
„Verwechslung unverständlich“ – Besitzerin und Kreisjägerschaft äußern sich
Bis heute ist es für die Besitzerin der Stute unverständlich, wie es zu der fatalen Verwechslung kommen konnte. Sie zeigte sich nach dem Vorfall tieftrauernd. Die Kreisjägerschaft in Oberhausen entschied sich damals gegen eine Beurteilung des konkreten Vorfalls. Sie betonte allerdings, worauf ein Jäger vor Schussabgabe unbedingt achten muss. So muss er sich sicher sein, auf welches Tier er schießt. Außerdem muss die Sicht gut sein, um weitere Gefahren auszuschließen. Das Tier sollte mit dem Schuss tatsächlich getötet werden können. Sollte das nicht gelingen, müsse der Jäger das Tier von seinen Qualen per Gnadenschuss befreien.
Urteil: Jäger muss Geldstrafe zahlen
In diesem Fall ist davon auszugehen, dass der Jäger durch die Dunkelheit größere Schwierigkeiten hatte, das Tier anzusprechen. Warum es trotzdem zum Schuss kam, ist unklar. Die Staatsanwaltschaft Duisburg hatte den Mann wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angeklagt. Das Amtsgericht Oberhausen stellte allerdings nur eine geringe Schuld fest. Es sah laut WDR keinen gravierenden Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Sie stellte deshalb das Verfahren ein und verhängte stattdessen eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro. Diese soll der 29-Jährige an die Pferdebesitzerin zahlen. Das Gericht machte keine Angaben dazu, ob der Mann seinen Jagdschein behalten darf oder nicht.






