Tödlicher Jagdunfall in Thüringen: Urteil nach 3 Jahren

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In Thüringen wurde ein Jäger 3 Jahre nach einem tödlichen Jagdunfall freigesprochen. © Unsplash/Wesley Tingey

Drei Jahre nach dem tragischen Jagdunfall in Thüringen gibt es ein Urteil. Doch auch nach der Entscheidung vom Gericht in Großkochberg sind noch nicht alle Fragen um den tödlichen Schuss, der auf der Erntejagd fiel, geklärt.

Jagdunfall in Thüringen: Urteil 3 Jahre nach tödlichem Schuss

Die Beweise in dem Fall würden auch dann nicht für eine Verurteilung reichen, wenn man sicher davon ausgehen könnte, dass der Angeklagte den tödlichen Schuss tatsächlich abgegeben hat. Das Urteil des Richters am Gericht in Großkochberg zu dem Jagdunfall, der sich 2022 ereignete, lautet dementsprechend „Freispruch“.

Jagdleiter stirbt an den Folgen von fatalem Fehlschuss

Zu den Hintergründen: Der heute 63 Jahre alte Angeklagte soll bei einer Erntejagd geschossen haben, ohne freie Sicht gehabt zu haben. Dabei soll der Jäger den damals 50-jährigen Jagdleiter getroffen haben. Dieser verstarb laut Ostthüringer Zeitung am 31. Juli an den Folgen seiner Verletzungen, also drei Tage nach der Erntejagd. Am 28. Juli nahmen vier Jäger an der Jagd in Großkochberg teil. Dort ereignete sich der tragische Jagdunfall.

Jagdunfall: Führte tragische Fehlkommunikation zu Tod von Jäger?

Vor Ort kam es dann mutmaßlich zu tragischen Fehlkommunikationen, die zu dem Jagdunfall geführt haben könnte. Der Jagdleiter wies jedem Teilnehmer einen Posten zu, wobei weitere Verständigung via Mobiltelefon erfolgen sollte. Demnach habe der Angeklagte einen Fuchs erlegt. Den Schuss auf einen weiteren verfehlte er allerdings. Mutmaßungen zufolge soll der Angeklagte seine Schüsse ohne ausreichende Sicht abgegeben haben. Zusätzlich habe der Jagdleiter ohne weitere Kommunikation seinen zugeteilten Stand verlassen. Die Ermittlungen zu dem Jagdunfall sind zusätzlich kompliziert, weil von den vier Jägern zwei gleichzeitig Schüsse abgegeben haben sollen.

Freispruch vor Gericht: Ermittlungen konnten keine Klarheit schaffen

Die Untersuchungen ergaben nun, dass das Projektil, welches den Jagdleiter tödlich verletzte, nicht eindeutig zuzuordnen ist. Laut Zeugenaussagen soll der Angeklagte sich dazu geäußert haben, den Schuss abgegeben zu haben. Er soll zusätzlich so gewirkt haben, als hätte er unter Schock gestanden. Dennoch konnte bei den Ermittlungen nicht zweifelsfrei geklärt werden, wer den Schuss tatsächlich abgegeben hatte. Der Jagdunfall wird wohl also nie vollständig aufgeklärt werden. Die Folge: Freispruch für den 63-jährigen Jäger. Das Urteil ist nach jetzigem Stand noch nicht rechtskräftig.

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