In Deutschland breitet sich die Vogelgrippe immer weiter aus. Auch Sachsen-Anhalt ist betroffen. Hier gilt nun eine Ausnahmegenehmigung, die auch die Jägerschaft betrifft. Was sollte man nun wissen?
Vogelgrippe in Sachsen-Anhalt: Tragödie für Wildvögel
Auch im Landkreis Mansfeld-Südharz in Sachsen-Anhalt gibt es immer mehr bestätigte Fälle der Vogelgrippe. Erst am 15. Oktober 2025 gab es den ersten Verdachtsfall, seitdem sterben immer mehr Vögel an der Tierseuche. Besonders tragisch ist der Einfluss auf die Wildvögel in der Region. So sterben derzeit hunderte Kraniche in freier Wildbahn. Laut Präsidentin des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) Christa Kühn sei eine Entspannung der Situation derzeit nicht abzusehen.
Landkreis reagiert mit Ausnahmegenehmigung: Wildvögel dürfen entnommen werden
Deshalb hat der Kreis nun Maßnahmen beschlossen, um den Umgang mit der Vogelgrippe zu erleichtern. Dank einer Ausnahmegenehmigung dürfen Jäger nun beim Einsammeln von toten Vögeln am Stausee Kelbra unterstützen. Zusätzlich ist es nun auch genehmigt, infizierte Tiere zu entnehmen. Der Abschuss soll Tierleid durch die Vogelgrippe verhindern. Das berichtet die Mitteldeutsche Zeitung.
Vogelgrippe und geschützte Vogelarten – wie geht es nun weiter?
Ein Habicht, zwei Mäusebussarde, hunderte Kraniche: Die Liste der Opfer der Vogelgrippe wächst. Besonders der „Vogel des Glücks“, der Kranich, bereitet den Experten große Sorgen. Eigentlich gilt dieser durch die EU-Vogelschutzrichtlinie als schutzwürdige Art und als besonders gefährdet. Auch weltweit ist der Vogel durch das Washingtoner Artenschutzabkommen sowie die Bonner Konvention geschützt. Dadurch ist auch der Abschuss grundsätzlich untersagt. Die Ausnahmegenehmigung des Veterinäramtes Mansfeld-Südharz soll nun ermöglichen, dass die Tiere im Falle einer Ansteckung dennoch von ihren Leiden erlöst werden können.






