Wolf in Stade darf nun (doch) entnommen werden!

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Ein Wolf in Stade sorgte mit Angriffen für große Probleme. Nun soll das Tier entnommen werden. © Unsplash/Marc-Olivier Jodoin

In Stade sorgt der Wolf für Probleme. Eine Vielzahl an Nutztierrissen führte zu großem Aufsehen. Nachdem eines der Raubtiere zuletzt ein Pferd tötete, sollte es zu einem schnellen Abschuss kommen. Dieser wurde kurzzeitig gestoppt. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Stade nach „summarischer Prüfung“ doch grünes Licht für die Entnahme gegeben.

Wolf in Stade: Nach mehreren Rissen folgt jetzt der Abschuss

Nachdem die Entnahme des Wolfes fast schon beschlossen war, stellte der Verein „Naturschutzinitiative“ einen Eilantrag gegen diesen Plan. Deshalb setzte das Gericht die Genehmigung doch zunächst außer Kraft. Man wollte zunächst prüfen, ob der Tierschutz des Wolfes in diesem Fall Vorrang hat. Bis zur Entscheidung durch das Gericht durfte keine Entnahme erfolgen. Jetzt hat das Gericht entschieden, und die Gewährung des vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt.

Auch Umweltminister Christian Meyer (Grüne) begrüßte die Entscheidung des Gerichts: „Problematische Wölfe, die wiederholt Nutztiere reißen, können rechtsstaatlich und schnell entnommen werden. Das ist ein gutes Signal des Verwaltungsgerichts Stade.“ Dass der Wolf nun zum Abschuss freisteht, ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Das berichten mehrere Medien, darunter der NDR. Denn das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht kann sie noch anfechten.

Hintergrund für die Entscheidung sind mehrere Risse durch den Wolf im September und Oktober. Nach Angaben des Wolfsbeauftragten der Landesjägerschaft Niedersachsen gab es vor allem im Raum Steinau im Landkreis Cuxhaven immer wieder Angriffe. Demnach hat das Raubtier 36 Tiere, darunter Schafe, Rinder und auch das Pferd eines Züchters, getötet. Weitere 36 Tiere erlitten Verletzungen. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hatte daher eine Ausnahmegenehmigung für den Abschuss des Raubtiers angeordnet.

„Der Wolf bleibt eine geschützte Tierart und wir sind verpflichtet, den erreichten guten Erhaltungszustand zu erhalten“, erklärt Umweltminister Meyer. Demnach müssten Weidetierhalterinnen und -halter möglichst unbürokratisch in Sachen Wolf unterstützt werden. Es sei hilfreich, wenn der Bund das Bundesnaturschutzgesetz anpassen würde. Dadurch wäre dann ein regional angepasstes Bestandsmanagement möglich. Denn wie der jetzige Fall zeigt, sind die Hürden für derartige Ausnahmegenehmigungen derzeit noch sehr hoch.

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