Auch nachdem der Schutzstatus des Wolfes nun herabgesenkt wurde, gibt es in Deutschland noch viele Diskussionen um den Umgang mit dem Raubtier. Klare Entscheidungen und Umsetzungen sind derzeit noch rar. Anders sieht das in Der Schweiz aus: Das Land ist nicht an die Richtlinien der EU gebunden und zeigte auch in der Vergangenheit einen wesentlich pragmatischeren Umgang mit dem Wolf. Genau das ist jetzt auch wieder in Graubünden sichtbar – hier wird Wolfsbejagung in diesem Jahr wieder aktiv durchgeführt.
Graubünden gibt 19 Wolfswelpen zum Abschuss frei – massive Wolfsbejagung im Kanton
Denn in Graubünden dürfen ab dem 1. September gleich zwei Drittel der Wolfswelpen geschossen werden, die in diesem Jahr bestätigt wurden. Nach aktuellem Stand würde das 19 Welpen betreffen. Darüber hinaus sollen in der Region auch ganze Rudel zum Abschuss freigegeben werden.
Wolfsbejagung geht in die zweite Runde
Damit möchte Graubünden nun das zweite Jahr in Folge den Wolf aktiv bejagen und damit Bestände massiv regulieren. Derzeit sollen in dem Kanton im Osten der Schweiz 12 Wolfsrudel leben. Im vergangenen Sommer lag die Wolfsdichte auf einem ähnlichen Niveau – damals hat die Jägerschaft 48 Wölfe entnommen. Im Jahr 2025 soll die Regulation sechs Rudel betreffen (Stand: September 2025). Die Wolfsbejagung soll also auf ähnlichem Niveau stattfinden wie im vergangenen Jahr.
Das sind die Bestimmungen für die Jagd auf den Wolf:
Die Bestimmungen für die Wolfsbejagung sind dabei simpel: Bis zu zwei Drittel der bestätigten Welpen darf die Jägerschaft entnehmen. Rudel, die wiederholt Herdenschutzmaßnahmen überschritten oder Nutztiere angegriffen haben, sollen vollständig entnommen werden. Die erlegten Wölfe bleiben im Besitz des Kantons Graubünden. Die Stiftung „KORA“ erklärte, der Kanton habe „aufgrund verschärfter Voraussetzungen für Rudelentnahmen“ bislang noch kein Gesuch für die Entnahmen vollständiger Rudel beim Bund beantragt.
Erlaubt ist die Jagd auf den Wolf auch in diesem Jahr nur in einem festgelegten Zeitraum. Vom 1. September 2025 bis zum 31. Januar 2026 ist die Entnahme gestattet. Zusätzlich darf nicht jeder Jäger die Raubtiere bejagen. Um dafür die Erlaubnis für die Wolfsbejagung zu erhalten, müssen sie eine Ausbildung beim Amt für Jagd und Fischerei absolvieren.