Goldschakal auf Sylt: Tier darf nun endgültig geschossen werden!

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Die Odyssee hat ein Ende: Das OVG hat in Sachen Goldschakal auf Sylt eine endgültige Entscheidung getroffen. Vom Tier selbst fehlt allerdings weiterhin jede Spur. © Unsplash/T Kaiser

Die Odyssee hat ein Ende: Das OVG hat in Sachen Goldschakal auf Sylt eine endgültige Entscheidung getroffen. Vom Tier selbst fehlt allerdings weiterhin jede Spur.

Goldschakal auf Sylt: Hin und Her zum Abschuss beendet

Ein Goldschakal hat auf Sylt für mächtig Ärger gesorgt Dutzende Nutztiere hat das Raubtier vor einigen Wochen gerissen – nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums sollen es mindestens 76 Schafe und Lämmer gewesen sein. Nun hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig am Donnerstag, den 3. Juli 2025, den entsprechenden Beschluss des Verwaltungsbericht bestätigt. Die Entscheidung soll nun endgültig sein und gilt als unanfechtbar. Damit endet auch das Hin und Her in Bezug auf die Ausnahmegenehmigung.

Ausnahmegenehmigung stand auf der Kippe

Denn die am 5. Juni vom Landesamt für Umwelt erteilte Ausnahmegenehmigung, die den Abschuss des Goldschakals ermöglichte, sorgte für ordentlich Aufruhr und Gegenwind. Denn obwohl Naturschutzverbände wie NABU oder BUND mit der Genehmigung einverstanden waren, klagte ein Naturschutzverband aus Rheinland-Pfalz gegen den Beschluss und stellte einen Eilantrag. Daraufhin hob das Verwaltungsgericht in Schleswig die Genehmigung nicht einmal eine Woche später, nämlich am 11. Juni, vorläufig wieder auf.

Am 19. Juni entschied sich das Verwaltungsgericht dann dafür, den Abschuss des Goldschakals erneut zu ermöglichen. Der Naturschutzverbund aus Rheinland-Pfalz gab jedoch nicht auf und klagte noch einmal dafür, dass der Goldschakal nicht entnommen werden darf. Daraufhin stoppte das OVG die Abschussgenehmigung noch ein weiteres Mal mit einem sogenannten Hängebeschluss. Dieser stoppt die Entnahme in dem Zeitraum, in dem das Oberverwaltungsgericht noch nicht über die Beschwerde entschieden hat. Genau diese Entscheidung wurde nun getroffen: Der Goldschakal darf tatsächlich geschossen werden.

Goldschakal auf Sylt: Befindet sich das Raubtier noch auf der Insel?

Ob diese Entscheidung nun tatsächlich noch von Relevanz ist, ist allerdings fraglich. Denn bislang ist unklar, ob sich der Goldschakal überhaupt lebendig auf der Urlaubsinsel befindet. Die letzte Risse sind etwa einen Monat her, seitdem bleiben auch die Sichtungen aus. Sollte sich das Tier allerdings noch auf der Insel befinden, könnte es zu dem ersten Abschuss eines Goldschakals in Deutschland kommen. Das erklärt der Deutsche Jagdverband (DJV).