Nachtzielgeräte bei der Jagd: Vorstoß soll Nutzung erlauben

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Nach einem Vorstoß zur Änderung vom Waffengesetz sollen bald auch Nachtzielgeräte bei der Jagd in erweiterter Form erlaubt sein.

Der Bundesrat hat am 23. Mai 2025 über die Initiative aus Hessen beraten, Nachtzieltechnik für Jäger zu erweitern. In Zukunft sollen demnach auch fest montierte Nachtzielgeräte sowie Lichtquellen an Waffen und Infrarot-Aufheller erlaubt sein. Auch der DJV äußert sich zu dem Vorhaben.

Nachtzielgeräte: Vorstoß aus Hessen soll Nutzung bei der Jagd erlauben

Der Deutsche Jagdverband begrüßt die Bundesratsinitiative, das Waffengesetz zu ändern. Nach dem aus Hessen stammenden Vorstoß sollen fest montierte Nachtzielgeräte mit eingebauten Hilfsmitteln zum Anvisieren eines Ziels in Zukunft ebenso erlaubt sein wie Taschenlampen, Infrarot-Aufheller oder ähnliche Lichtquellen an Waffen. Nach Idee des Ministeriums soll dies die Handhabung bei der Nachtjagd erleichtern. Besonders bei der Jagd auf Schwarzwild, welche für die effektive Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) derzeit von besonders hoher Relevanz ist, soll dies Vorteile bringen. Und auch der Tierschutz soll durch die Änderungen gesteigert werden.

Was bedeutet die Initiative für die Jagd?

Der Deutsche Jagdverband fordert nun, dass die Vorschläge zu den Änderungen aus Hessen jetzt auch Einfluss auf die anstehende Evaluierung sowie die umfassende Reform des deutschen Waffengesetzes haben sollen. Zuvor haben sich die CDU/CSU und die SPD im Koalitionsvertrag geeinigt. Nun beraten Ausschüsse des Bundesrates über die Initiative aus Hessen, bevor dann das Plenum im Bundesrat über eine Realisierung entscheidet. Über die tatsächliche Änderung des Waffengesetzes müsste dann der Bundestag entscheiden.

Bereits 2020 kam es zu einer Änderung des Waffengesetzes. Damals wurden die Möglichkeiten von Jägern, Nachtzieltechnik bei der Jagd einzusetzen, ausgeweitet. Vorsatz- und Aufsatzgeräte waren ab dann zugelassen. Die Änderung hatte allerdings künstliche Lichtquellen außen vorgelassen, sodass Geräte mit Infrarot-Aufheller nach wie vor nicht bei der Jagd auf der Waffe erlaubt waren. Diese sind derzeit ausschließlich zur Beobachtung von Wildtieren zugelassen. Auch Nachtzielgeräte, bei denen die Nachtsichttechnik und die Visiereinrichtung in einem Gerät kombiniert sind, sind bislang nicht erlaubt. Der Vorstoß aus Hessen könnte das nun allerdings ändern.

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