Anlässlich des Jubiläums zum 150-jährigen Bestehen jagdlicher Organisation in Baden-Württemberg veröffentlichte Forstminister Peter Hauk eine mögliche Jagdzeit-Veränderung beim Rehwild. Der Landesjagdverband Baden-Württemberg (LJV) berichtet über das Vorhaben – und lehnt es strikt ab.
Jagdzeit in Baden-Württemberg: Was plant der Minister?
Minister Peter Hauk äußerte sich laut Pressemitteilung des LJV in seiner Festansprache zu geplanten Jagdzeitenänderungen beim Rehwild, die nach Rechnung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg eine Netto-Verringerung der Jagdzeit bringen sollen. So plant Hauk, die Jagdzeit bereits am 1. April, also einen Monat früher als derzeit, beginnen zu lassen. Im Sommer soll dann vom 16. Juni bis 15. Juli eine einmonatige Jagdpause verordnet werden, die es bislang nicht gibt. Das Ende der Jagdzeit, derzeit der 31. Januar, soll um 16 Tage auf den 15. Januar vorgezogen werden. Im Rahmen von Gesellschaftsjagden soll die Jagd auf Rehwild – nach vorheriger Anzeige bei der unteren Jagdbehörde – weiterhin bis Ende Januar möglich sein. So stehen nach Rechnung des Ministeriums einem Monat Ausdehnung im April, sechs Wochen Verkürzung in Juni, Juli und Januar der Jagdzeit gegenüber. Der Minister erntet dafür harsche Kritik bei den Jägerinnen und Jägern.
Das kritisiert der Jagdverband
Der LJV kritisiert dabei unter anderem die Bejagung von Rehwild ab April – aus ökologischer Perspektive sei dies für Wald und Wild kontraproduktiv. Das Vorhaben kann besonders in struktur- und nahrungsarmen Waldgebieten zu einem erhöhten Verbiss führen. Eine Vorverlegung des Bejagungszeitpunkts erhöht somit das Risiko von Wildschäden im Wald, anstatt dieses zu minimieren. Ungeklärt sind auch die rechtlichen Grundlagen des Vorhabens des Ministers.
„Bei aller Notwendigkeit des durch den Klimawandel erforderlichen Waldumbaus dürfen wir unsere naturethischen Grundsätze im Umgang mit unseren heimischen Tierarten nicht über Bord werfen“, sagt René Greiner, Hauptgeschäftsführer des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg. „Ja, wir stehen vor großen Herausforderungen beim Waldumbau hin zu klimastabilen Wäldern. Eine einen Monat früher beginnende Jagdzeit ist hierfür aber bei weitem nicht der richtige Ansatz.“
Als wildbiologisch grundsätzlich richtig, aber durch den vorgesehenen, starren Zeitraum fachlich nicht angepasst, beurteilt der LJV die geplante Aussetzung der Jagdzeit vom 16. Juni bis 15. Juli. Die Bejagung richtig zu dosieren und dem Wild Phasen ohne Jagddruck zu gewähren, ist gelebter jagdlicher Alltag. Dies muss aber vor Ort, den natürlichen Verhältnissen angepasst, entschieden werden können.
Eine aus wildtierökologischer Sicht sinnvolle, sogar notwendige Verkürzung der Jagdzeit auf den 15. Januar wird ohnehin schon seit längerem vom LJV gefordert. Eine Verringerung des Jagddrucks durch eine frühere Jagdruhezeit sei zu dieser Zeit ausdrücklich zu begrüßen.
Die Möglichkeit, nach Anzeige bei der unteren Jagdbehörde Drückjagden auch nach dem 15. Januar durchzuführen, kritisiert der LJV wiederum scharf. Das Vorhaben widerspreche jagdethischen Grundsätzen.
Warum die Änderung der Jagdzeit in Baden-Württemberg nicht die Hauptmaßnahme sein sollte
Der Wald in Baden-Württemberg steht im Bundesvergleich laut LJV solide da und das ist nicht zuletzt auch ein Verdienst der Jägerschaft. Die Abschusszahlen seien im bundesweiten Vergleich bereits am höchsten. Ein ganzheitlicher Blick auf die Situation im Revier, mehr Ruhe und alternatives Äsungsangebot seien stattdessen die richtigen Stellschrauben
Der aktuelle Vorschlag von Minister Hauk konterkariere überdies den baden-württembergischen Weg, auf dem sich Forst, Jagd und Forschung bislang gemeinsam befanden. Mit der AG Waldumbau und Jagd, den umfangreichen Fortbildungen und Materialien, dem Wildtierforum2 und dem Projekt Wild-Wald Bewusstsein sind alle beteiligten Akteure bislang konstruktiv vorangegangen.
Der Landesjagdverband Baden-Württemberg kritisiert den Umgang des Ministers und fordert ihn auf, sich bei Jagdzeitenänderungen an den wissensbasierten, baden-württembergischen Weg – unter Einbeziehung der Jägerschaft – zu halten und wildbiologische Erkenntnisse zu berücksichtigen. Die gesamte Mitteilung vom LJV können Sie hier lesen.