In Innviertel in Oberösterreich bleibt Wilderei weiterhin ein großes Problem. Nun hat ein unbekannter Täter zwei Böcke angeschossen. Die Tiere erlitten schwere Verletzungen im Bauchbereich, verendeten daran allerdings nicht direkt. Nachsuchen gab es keine. Die Folge: Die beiden Rehböcke verendeten qualvoll. Deswegen ermittelt nun die Polizei.
Wilderei in Österreich: Wiederholungstäter schießt zwei Rehböcke an
Das Thema Wilderei ist in Österreich in letzter Zeit immer wieder präsent. In den vergangenen Wochen haben Wilderer vermehrt für Schlagzeilen in Innviertel gesorgt. So kam es etwa in Andorf und Burgkirchen bereits zu Fällen. Nun schlug der Schütze, der die Tiere illegal erlegt, erneut zu. Diesmal ereigneten sich die Fälle in Kopfing sowie in Zell an der Pram. Was ist bisher bekannt?
In Kopfung wurde den Angaben der Polizei zufolge zwischen dem 13. und dem 15. Mai 2025 ein Rehbock illegal erlegt. Dies geschah vermutlich mittels eines Teilzerlegungsgeschosses. Das Tier wies laut Bericht der Beamten einen Durchschuss im Bauch auf. Es dürfte nach dem Treffer noch einige Zeit weitergelaufen sein, bis es schließlich an seinen Verletzungen verendete. Der unbekannte Täter ließ das Tier dementsprechend verenden und verzichtete auf Nachsuchen. Daher ist davon auszugehen, dass es sich nicht um Unfälle, sondern um Wilderei handelt.
Jäger entdeckten tote Tiere: Polizei ermittelt
Bei einem weiteren Fall ereilte einen zwei Jahre alten Rehbock in Zell an der Pram das gleiche Schicksal. Auf diesen Bock hat ein Unbekannter zwischen dem 15. und dem 17. Mai 2025 geschossen. Auch dieses Tier hat der Täter im Bauch getroffen und damit nicht direkt getötet, weswegen es ebenso langsam verendete. Aufgrund der wiederholten und sehr ähnlichen Vorfälle ist davon auszugehen, dass es sich nicht um Unfälle handelt. Es ist wahrscheinlich, dass es sich um den gleichen Täter handelt, der sich in mehreren Fällen der Wilderei strafbar gemacht hat.
Jäger haben die toten Rehböcke gefunden – und aufgrund der Umstände die Fälle bei der Polizei angezeigt. Diese ermittelt nun wegen „Eingriff in fremdes Jagdrecht“ – im Volksmund ist das Delikt unter Wilderei bekannt.