Anlauf zu Jagdgesetz – Novelle im Südwesten

Stuttgart. Im Umweltministerium fand am
22.06. die Anhörung von Interessengruppen zur angesetzten
Novellierung des Baden-Württembergischen Landesjagdgesetzes statt.  Landesjagdverband, Ökologische Jäger und Umweltschutzverbänden stellten ihre Positionen und
Forderungen dar.

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Für den Landesjagdverband (LJV) stellte Landesjägermeister Dieter Deuschle fest, dass es aus seiner Sicht keine Notwenigkeit für Änderungen gebe. Bundes- und das Landesjagdgesetz hätten sich bewährt. Dennoch sei der LJV bereit für Gespräche, sofern diese konstruktiv und fair geführt würden. Christian Kirch vom Ökologischen Jagdverband (ÖJV) hingegen setzte sich für zeitgemäße Reformen ein. Ein Abschussplan für Rehwild sei überholt und könne entfallen, nur die Verbiss-Situation gebe Hinweise auf einen geeigneten Wildbestand. Auch die Vertreter von BUND und NABU forderten Änderungen, insbesondere ein Fütterungsverbot und dass die Baumarten Tanne, Ahorn, Eiche und Elsbeere sich auch ohne Wildzaun verjüngen können. 

Im Koalitionsvertrag der seit März 2011 regierenden Grün-Roten Regierung war unter anderem eine Novelle des Jagdgesetzes festgeschrieben worden.

tp