Steiermark verbietet Fütterung

Das österreichische Bundesland Steiermark hat zum 5. Juni sein Jagdgesetz novelliert. Verboten sind nun Kirrungen für Schalenwild, nur für Schwarzwild kann es Ausnahmen geben. Ferner ist ab sofort die Sommerfütterung fürs Rehwild verboten. Weitere Neuerungen sind:

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Weitere Neuerungen sind ein Betretungsverbot für Nichtjäger während Treib- und Drückjagden und ein detaillierterer Schutz der Rauhfußhühner. Dies hatte eine EU-Richtlinie nötig gemacht.
In Österreich ist die Jagd komplett Landessache, jedes Bundesland gibt eigene Jagdscheine heraus. In der Steiermark und anderen Regionen hatten auch Jäger seit längerem gefordert, veraltete Paragraphen im Jagdgesetz zu ändern.

Quelle: Onlineportal Anblick