Dem Antrag eines 70-jährigen Jägers wurde, von der fünften Kammer des Verwaltungsgerichts Leipzig, nicht stattgegeben. Nach dem versehentlichen Erlegen eines Hundes, bleibt sein Jagdschein entzogen.
Wolfsforscher haben viele Studie über den Wolfsbestand zusammengetragen und nun in einem außergewöhnlichen Bericht gebündelt.
Artikel, 22. September 2026 um 18:00



