Eine Gruppe Wilderer bediente sich ungewöhnlicher Mittel zur Fasanenwilderei. Nun wurden sie aufgrund eines ehrenamtliches Drohnenpiloten geschnappt.
Wilderer: Mit Schleudern und Stahlkugel
Am 7. Oktober 2026 fuhr ein 29 Jahre alter Mann aus Dibden Purlieu in der New-Forest-Region mit einem Fahrzeug querfeldein über private Felder nahe Linkenholt im Norden Hampshires. Aus dem Fahrzeug heraus beschossen er und seine zwei Mitfahrer mit Schleudern und Stahlkugeln die zahlreich in den Feldern vorkommenden Fasane. Dabei wurden sie von einem ehrenamtlichen Drohnenpiloten der Hampshire and Isle of Wight Constabulary gefilmt. Die Wilderer gaben sich komplett ungeniert, da sie absolut nichts vom fliegenden Auge wussten. Das Filmmaterial erlaubte es der Polizei anschließend, den Fahrer zu identifizieren und zu belangen.
Drohnen gegen Wilderer: neues Pilotprojekt in Hampshire
Die Aufnahmen entstanden im Rahmen eines im September 2026 gestarteten Programms, mit dem die Polizei nach eigenen Angaben erstmals landesweit ehrenamtliche Drohnenpiloten gegen Wilderei, Hetzjagden auf Hasen und Einbrüche auf Höfen einsetzt. Fünf geschulte Freiwillige werden von der Einsatzzentrale per App alarmiert und rücken dann aus. Projektleiter Inspector Stu Ross erklärte, sogenannte „Landkriminalität“ bedeute für Landwirte, Grundbesitzer und Wildhüter anhaltendes Leid.
Verwarnung statt Anklage
Zu einer Anklage kam es im Fall der Fasanen-Wilderer nicht. Der Fahrer wurde im Rahmen einer sogenannten Community Resolution, einer außergerichtlichen Einigung, verwarnt. Zusätzlich erhielt er eine Community Protection Warning, eine formelle Verwarnung, die bei weiteren Verstößen zu einem rechtlich bindenden Bescheid führen kann. Außerdem muss der Mann an einem Kurs zur Sensibilisierung für die Opferperspektive teilnehmen. Ob dies nun den beschossenen Fasanen hilft, ist eher fraglich, aber zumindest werden die Täter nun nicht mehr querfeldein fahren und sind vorbelastet.
Sieh dir diesen Beitrag auf Instagram an
Schleudern: Sportgerät oder verbotene Waffe?
Schleudern gehören in Großbritannien, anders als in Deutschland, nicht automatisch zu den verbotenen Gegenständen. In Deutschland muss man differenzieren. Hierzulande unterscheidet das Waffengesetz zwischen einfachen Sportschleudern, die frei erhältlich sind, und sogenannten Präzisionsschleudern mit Arm- oder Handstütze. Solche Stützen erhöhen die Energie des Schusses erheblich und machen das Gerät nach Anlage 2 WaffG, Nummer 1.3.7, zu einer verbotenen Waffe, deren Besitz, Erwerb oder Handel laut Paragraf 52 WaffG strafbar ist. Auch ohne Stütze können mit Stahlkugeln beschossene Schleudern erhebliche Verletzungen verursachen. Ein Fall aus Hampshire bei dem ein Schwan mutmaßlich durch Schleuderbeschuss getötet und ein weiterer verletzt wurde, zeigt dies auf tragische Weise.









Ähnliche Beiträge