Jagdrecht am Scheideweg

Ob deutsche Grundeigentümer Zwangsmitglieder in Jagdgenossenschaften sein müssen, entscheidet nun doch der Europäische Gerichtshof in letzter Instanz. Ein wegweisendes Urteil.

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Über die Pflichtmitgliedschaft der Grundeigentümer in der Jagdgenossenschaft entscheidet nun die Große Kammer des des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Es geht dabei im Kern um eine Frage: Verstößt die Zwangsmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte?

Die kleine Kammer des Europäischen Gerichtshofes hatte mit nein geantwortet, wie auch die Instanzen der Bundesrepublik Deutschland. Dagegen war ein deutscher Waldeigentümer erneut in Berufung gegangen, seiner Ansicht nach verstößt die Pflichtmitgliedschaft gegen die Gewissensfreiheit und den Schutz des Eigentums. In der großen Kammer wird es nun zu keinen weiteren Anhörungen mehr kommen. Noch ist nicht absehbar, wann sie entscheidet. (ar)