Neues Gesetz verabschiedet

Am 13. November 2014 hat der Baden-Württembergische Landtag in seiner 111. Sitzung das Jagd-und Wildtiermanagementgesetz nach einem Schlagabtausch zwischen Vertretern der Regierungskoalition und der Opposition mit einer namentlichen Abstimmung verabschiedet.

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13.11.2014
Bei der Abstimmung haben von den 133 anwesenden Abgeordneten (der Landtag umfasst 138 Abgeordnete) 68 Abgeordnete der Regierungsparteien für das Gesetz gestimmt, 65 Abgeordnete der Opposition lehnten es ab.   Im jetzt verabschiedeten Gesetz wurden noch einige Änderungsvorschläge, die der Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am 5. 11.2014 empfohlen hatte, mit umgesetzt. Zwei davon – Möglichkeit der Anordnung einer Leinenpflicht für Hunde im Wald in der Wildruhezeit und Nachtjagdverbot auf weibliches Rotwild ab 22 Uhr greifen Forderungen des LJV auf. Alle anderen Forderungen des Verbandes, die zum zweiten Entwurf noch gestellt worden waren, blieben unberücksichtigt. Besonders ärgerlich ist, dass mit der Beibehaltung der Flächenvorgabe von 2.500 ha bei der Fütterungsregelung eine Umsetzung in die Praxis fast unmöglich gemacht wird. Dem Naturschutz wurden mit den vom Ausschuss noch empfohlenen Änderungen, die der Landtag angenommen hat, in letzter Sekunde wieder mehr Rechte eingeräumt wurden. 
 
Wie geht es weiter? 
1. Der Landesjagdverband lehnt das Gesetz in dieser Form weiterhin ab, weil es den vom Land selbst gesteckten Vorgaben nach Bürokratieabbau, Praktikabilität und Stärkung der Eigenverantwortung nicht gerecht wird. Wir Jägerinnen und Jäger müssen Rechte abgeben, ehrenamtliches Engagement und finanzielle Leistungen werden aber weiterhin von uns in gleichem oder höherem Umfang erwartet. 
2. Die Debatte um ein sachgerechtes und praxisnahes Jagdrecht ist für uns mit der Verabschiedung im Landtag noch lange nicht beendet wir werden weiter gegen nicht akzeptable Regelungen kämpfen und uns bei der Politik für notwendige und sinnvolle Korrekturen einsetzen. 
3. Konkret wird das Präsidium des LJV über die Initiative, Unterstützung und Finanzierung einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das im JWMG enthaltene Fütterungsverbot entscheiden. Mit dem Rechtsgutachten von Prof. Dr. Brenner, Experte für deutsches und europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Universität Jena haben wir bereits die Grundlagen für ein solches Verfahren gelegt.
 
Kommentar:
Der LJV erkennt ausdrücklich an, dass Regelungen im Gesetz gegenüber dem ursprünglichen Entwurf für die Jägerinnen und Jäger im Land substantielle Verbesserungen erfahren haben.
So wurde z.B. mit dem Schalenmodell ein Weg gefunden, Belange von Jagd und Naturschutz zu verbinden. Es wurde jedoch nicht stringent umgesetzt, weil wichtige Wildarten wie Biber und Kolkrabe, die Probleme bereiten können, gar nicht ins Gesetz aufgenommen bzw. sogar daraus entfernt wurden. Hier flieht der Gesetzgeber vor seiner Verantwortung. Die Herausnahme der juristischen Personen von der Möglichkeit, die Jagd auf ihren Flächen aus ethischen Gründen zu verbieten, die Begrenzung der Nachtjagd auf weibliches Rotwild und die Beschränkung des Jagdruhekorridors auf März und April mit einem 200 m Pufferstreifen wertet Landesjägermeister Dr Jörg Friedmann als Erfolg einer konsequenten und nachdrücklichen, aber sachorientierten Haltung und Argumentation des Verbandes. 
Der Landesjagdverband ist mit dem verabschiedeten Gesetz dennoch nicht zufrieden: Im Hinblick auf das geltende Jagdrecht müssen wir feststellen, dass der neue Entwurf deutlich weniger Wildtiere als bisher dem Schutz des Jagdrechts unterstellt, mehr Bürokratie erzeugt, die Eigenverantwortung und das Engagement der Jägerinnen und Jäger weiter einschränkt sowie Eigentumsrechte massiv beschneidet. Auf Herausforderungen, denen mit effektiven Lösungsinstrumenten zu begegnen ist, gibt das JWMG dagegen gerade keine Antwort. Umständliche und unrealistische Ausnahmeregelungen z. B. bei der Wildfütterung, bei der Bau- oder Fangjagd oder beim Wildtierschutz ändern nichts an der Wirkung als faktische Verbote. Bei den Wildschadensregelungen wurden Anregungen des Landesjagdverbandes für die Einrichtung einer Wildschadenskasse und einer Bagatellschadensregelung ignoriert, bilanziert Landesjägermeister Dr. Friedmann.

LJV Baden- Württemberg