Neue Waffen-Verordnung gilt

Seit dem 23. März gilt die neue
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV). Knapp
neun Jahre nach Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes hat der
Bundesgesetzgeber in Berlin den Text erlassen. Ziel ist der
länderübergreifende, einheitliche Vollzug des Waffengesetzes.

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Endlich wurden Regeln aufgestellt zur Verwahrung von Waffen auf Reisen oder beim Schüsseltrieb nach einer Jagd. Der Deutsche Jagdschutzverband und die Verbände der Sportschützen begrüßen die neue Regelung, besonders da es seit dem Erlass des Waffengesetzes 2003 keine bundesweit geltende Verwaltungsvorschrift gab und die Landesbehörden sich unterschiedliche Übergangsvorschriften gaben.

Die WaffVwV stellt nun klar, dass eine Waffe im Auto nicht zwingend in einem geschlossenen Behältnis transportiert werden muss, sie darf nur nicht zugriffsbereit sein. Ferner kann man bei Reisen Waffen und Munition im verschlossenen Kleiderschrank im Hotelzimmer lassen oder man entfernt ein entscheidendes Teil wie Verschluss / Vorderschaft.

Die Frage, wie der Tresorschlüssel für den Waffenschrank zu verwahren ist, wurde auch weiter nicht detailliert geklärt. Das Waffengesetz verlangt, dass Nichtberechtigte keinen Zugriff darauf haben. Ein Extratresor nur für den Schlüssel wird jedoch nicht verlangt, mag aber in einem Haushalt mit vielen Mitgliedern besonders im Kinder- und Teenageralter eine gute Lösung sein.

tp