Blühstreifen und Jagdschneisen im Mais

Auch
Sachsen genehmigt Jagdschneisen im Energiemais. Gute Kooperation von
Jägern und Landwirten nötig.
Dresden
/ Freising. Nach Informationen des Sächsischen Jagdverbands wurde
die Meldung von Jagdschneisen auf landwirtschaftlichen Flächen
vereinfacht. Besonders wichtig sind diese Offenstellen zur Bejagung
des Schwarzwildes.

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Jede landwirtschaftliche Fläche muss ein Landwirt in seinen Unterlagen mit Nutzungscodes benennen. Nun können Jagdschneisen und Blühstreifen mit eigenen Codes angegeben und weitergemeldet werden. In Sachsen sind dies seit der Antragsperiode 2012 erstens der Nutzungscode 176. Er kennzeichnet Mais mit einer Bejagungsschneise, die entweder als Brache sich selbst überlassen wird oder als Blühstreifen angelegt wird. Zweitens gibt es den Nutzungscode 177 für Bajagungsschneisen, auf der noch eine weitere Kulturpflanze angebaut wird. Die Regelung gilt nur für Flächen, für die ausschließlich Betriebsprämien und keine sonstigen Förderungen, besonders Agrarumweltmaßnahmen beantragt werden.

Ende November einigten sich Jägerschaft, Landwirte und das Sächsische Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft auf diese unbürokratische Vereinfachung. Ähnliche Vorgaben gibt es schon Bayern, Rheinland-Pfalz, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Der Gesamtschlag wird dann so gesehen, als wenn auf der kompletten Fläche Mais angebaut würde. Der Fachverband Biogas empfiehlt die Anlage von mehrjärigen Blühstreifen, die nicht geerntet, gedüngt und gespritzt werden. Hierfür gibt es etablierte Blühsaatgutmischungen, die bereits von vielen Landwirten erfolgreich zur Anlage von Blühstreifen genutzt werden.

Wenn in Ihrem Revier viel Mais angebaut wird, so sprechen Sie doch einmal mit Ihrem Landwirt über diese Möglichkeiten. Nähere Informationen findet man in den Landesagrarämtern und auf den Seiten des Fachverband Biogas.