Offener Brief des zurückgetretenen hessischen LJV-Sprecher Dr. Klaus Röther

Um die Rücktrittsgründe zu verdeutlichen, hier der Wortlaut des Schreibens vom 7. Januar 2016 an den LJV-Präsidenten zur Kenntnis für die Jägerschaft.

LJV HESSEN

LJV HESSEN

Offener Brief des zurückgetretenen hessischen LJV-Sprecher Dr. Klaus Röther:

 

An die hessischen Jagdvereine
Hegegemeinschaften sowie Jägerinnen und Jäger
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Jägerinnen und Jäger,
inzwischen hat es sich herumgesprochen, dass ich mich  vergangenen Donnerstag (7. Januar) beim LJV Hessen als ehrenamtlicher Pressesprecher „abgemeldet“ habe. Besten Dank für die zahlreichen E-Mails und Anrufe, in denen Jagdvereine und Jäger meinen Einsatz für die jagdliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit positiv würdigen. Herzlichen Dank auch für die intensive und gute  Zusammenarbeit mit den hessischen Jagdvereinen und Hegegemeinschaften.

Alle guten Wünsche für einen angenehmen Ruhestand, die mich erreicht haben, sind allerdings  verfrüht. Ich werde nämlich die hessischen Jägerinnen und Jäger weiterhin über die Jagdpolitik und deren Akteure informieren und hoffe, damit zu mehr Transparenz beizutragen.  Auch in der Jagdpolitik zählen nicht wohlfeile  schöne Worte, sondern Taten – und vor allem deren Ergebnisse.
Um Ihnen meine Rücktrittsgründe zu verdeutlichen, gebe ich Ihnen hier den Wortlaut meines Schreibens vom 7. Januar 2016 an den LJV-Präsidenten zur Kenntnis:
„Herrn LJV-Präsident
Dr. Jürgen Ellenberger
Sehr geehrter Herr Ellenberger,
hiermit lege ich nach über 30-jähriger Tätigkeit für den LJV Hessen mein Ehrenamt als LJV-Pressesprecher nieder. Der derzeitige LJV-Vorstand bzw. Teile dieses Gremiums schlagen in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie in der jagdpolitischen Interessenvertretung einen Weg ein, der nach meiner Auffassung den hessischen Jägerinnen und Jägern schadet und in einer Sackgasse enden muss. Mit ausschlaggebend für meinen Schritt ist die geradezu euphorische Beurteilung der neuen hessischen Jagdverordnung (JVO) durch den LJV-Vorstand. Diese LJV-Stellungnahme  erinnert inhaltlich stark an die am gleichen Tag (18. Dezember 2015) von der hessischen CDU-Landtagsfraktion veröffentlichte Pressemitteilung, in der sich die CDU selbst über den grünen Klee lobt und behauptet, sie habe „substanzielle Verbesserungen für die Jägerschaft erreicht“.“  Ich kann beim besten Willen weder die überaus positive Stellungnahme des LJV Hessen noch die der CDU zur Endfassung der Jagdverordnung nachvollziehen. Ganz im Gegenteil: Grüne, Nabu und radikale Tierschützer haben in der JVO ihre Ziele weitestgehend durchgesetzt. Als nächstes werden Grüne und CDU gemäß ihrer Koalitionsvereinbarung „die Regelungen zur Tötung wildernder Hunde und Katzen einer wissenschaftlichen Bewertung unterziehen“. Wie das Resultat dieser „wissenschaftlichen“ Bewertung letztlich aussieht, haben die Diskussion um die Jagdverordnung und deren Endfassung deutlich aufgezeigt. Auf das Ergebnis dieser „wissenschaftlichen Bewertung“ eines wesentlichen Elements des Jagd- und Tierschutzes dürfen die hessischen Jägerinnen und Jäger deshalb gespannt sein.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Röther“

 

Die neue Jagdverordnung (JVO) enthält die folgenden einschneidenden Verschlechterungen:
(Die neuen Jagdzeiten treten zum 1. April 2016 in Kraft!)
●  Bevor Feldhase und Stockente bejagt werden dürfen, wird ein Monitoring (Bestandserfassung) Pflicht. Dieses Monitoring  kann (und wird) auf weitere Niederwildarten ausgeweitet werden. An diesem Verfahren, dessen Details eine Arbeitsgruppe erst noch  festlegen soll,  werden externe „Wildbiologen“ beteiligt. Die JVO  führt das Monitoring allerdings quasi durch die Hintertür ein. „Für nicht abschussplanpflichtiges Niederwild, insbesondere Feldhase und Stockente, soll die Bejagung nur so erfolgen, dass sich die Strecke bei ausreichenden Besatzdichten im Rahmen des jährlichen Zuwachses bewegt…“, heißt es lediglich in § 3, Absatz 3 der JVO. Das Monitoring ist jedoch von der obersten Jagdbehörde unter Bezug auf diesen Paragraphen bereits per Erlass vom 17. 12. 2015 „als Grundlage nachhaltiger Bejagung“ eingeführt worden. (Zur Problematik des Monitorings erhalten Sie noch gesonderte Informationen!)
●  Fuchs: Schonzeit vom 1. März bis 14. August: auch Jungfüchse dürfen während dieser Zeit nicht bejagt werden.
● Waschbär: Schonzeit vom 1. März bis 31. Juli; auch junge Waschbären sind zu schonen.
●  Dachs: Jagdzeit verkürzt auf 1. August bis 31. Oktober.
● Baummarder, Iltis, Hermelin und Mauswiesel: keine Jagdzeit mehr.
●  Damit ist faktisch auch der Einsatz von Totschlagfallen verboten, weil bei der Fangjagd auf den Steinmarder nicht sichergestellt werden kann, dass nicht zufällig ein Baummarder gefangen wird.
●  Rebhuhn: Keine Jagdzeit bis Ende 2019,  ab 2020 Monitoring als Voraussetzung der Bejagung.
●  Ringeltaube: Jagdzeit verkürzt auf 1. November bis 15. Januar, Jungtauben: 1. 11. bis 20.02.
●  Rabenkrähe und Elster: Jagdzeit verkürzt auf 1. August bis 31. Dezember.
●  Türkentaube: Keine Jagdzeit bis Ende 2019,  ab 2020 Bejagung nur bei „ausreichenden Beständen“.
●  Rehbock: Jagdzeit verlängert bis 31. Januar.
Graugänse können zwar weiterhin vom 1. August bis 31. Oktober bejagt werden. Aber in ihren zwölf wichtigsten hessischen Verbreitungsgebieten („Vogelschutzgebieten“) müssen sie auf stehenden Gewässern  und in deren Umkreis von 70 Metern geschont werden.
Wildfütterung: Eine Notzeit für Rot- und Rehwild sowie andere Wildwiederkäuer gibt es im Winter nur noch bei einer Schneehöhe von über 60 Zentimetern und mehr als drei Wochen Dauer oder bei einer Schneehöhe von über 30 Zentimetern mit starker Verharschung und Vereisung, die länger als zwei Wochen andauert.
● Bei der Übertragung von Aufgaben durch das Ministerium an die Jagdverbände wird die jagdliche Ausbildung des Jägernachwuchses gemäß der hessischen Jägerprüfungsordnung als bisherige besondere Aufgabe des LJV und seiner Jagdvereine gestrichen. Natürlich können die Jagdvereine weiterhin Jungjäger ausbilden. Zwölf Prüfungstermine, die pro Jahr eingeführt werden, fördern jedoch das  Abwandern von Jagdscheinanwärtern zu kommerziellen Jagdschulen.
● Auch die „Förderung von Hegemaßnahmen“ durch den LJV“ wird als dessen Aufgabe gestrichen.
● Die Anerkennung und Bestätigung brauchbarer Jagdhunde obliegt nun der obersten Jagdbehörde und nicht mehr dem LJV. Jagdhunde ohne Papiere und Mischlinge aller Art könnten folglich als „jagdlich brauchbar“ anerkannt werden.
Und was schreibt der LJV dazu in seiner Pressemitteilung vom 18. Dezember 2015:
„Der Protest des Landesjagdverbandes Hessen im Zuge der hessischen Jagdverordnung hat Wirkung gezeigt: Nahezu alle Forderungen der Jäger sind in die Verordnung übernommen worden.“
Na dann Prost!
Mit den besten Grüßen und Waidmannsheil
Klaus Röther