Nun doch! Remmel legitimiert Katzenabschuss

Zumindest in Ausnahmefällen dürfen nach Umweltminister Johannes Remmel verwilderte Katzen in Nordrhein-Westfalen zum Abschuss freigegeben werden.

verwilderte Katze (Symboldbild) ©Fotolia Jagd jäger jagen remmel DJV LJV NRW

verwilderte Katze (Symboldbild) ©Fotolia

Zumindest in Ausnahmefällen wie der „Abwehr einer aktuellen Tollwutgefahr“ oder „aus Gründen des Vogelschutzes“ darf nach Umweltminister Johannes Remmel der Abschuss einzelner Tiere angeordnet werden.

Damit reagierte der Minister auf die Kritik an dem von ihm durchgesetzten „ökologischen Jagdgesetz“, in dem der Abschuss von verwilderten Katzen generell verboten war.

Eine Anfrage vom 08.07.2015 durch die FDP-Abgeordneten Henning Höhe und Karl Heinz Busen brachte nun von Seiten Remmels Klarheit über eine Problemlage, wie mit den verwilderten Stubentigern umzugehen sei. Da diese nicht mehr erlegt werden dürfen, sie aber auch nicht mehr im Besitz von Privatpersonen sind, sind weder Jäger noch Kommunen zuständig.

Ein dringendes Bedürfnis, das „Katzen-Problem“ zu klären, gibt es allemal, bedenkt man, dass im Jagdjahr 2014 alleine in Nordrhein-Westfalen 7595 verwilderte Katzen geschossen wurden. Dank des ökologischen Jagdgesetzes liegt der Umgang mit den Katzen nun aber in einer rechtlichen Grauzone, auch wenn das Umweltministerium dies bestreitet.

Tierheime verweigerten die Aufnahme der Katzen, gefangene Tiere müssen Jäger umgehend wieder freilassen. Ein unhaltbarer Zustand, der durch das Düsseldorfer Umweltministerium durch das sogenannte „Förderprogramm Katzenkastration“ beseitigt werden soll. Die verwilderten Samtpfoten sollen eingefangen, vermehrungsuntüchtig gemacht und dann wieder freigelassen werden. Dass damit Bodenbrütern in keinem Fall geholfen wird, ist nur ein Kritikpunkt an diesem Förderprogramm. Auch dass die zur Verfügung gestellten Finanzmittel von 200.000 Euro pro Jahr längst aufgebraucht sind, wurde von der FDP in der Anfrage thematisiert. Hier behält Remmels Ministerium weiterhin den Kurs bei, dass sowohl das Kastrations-Programm als auch dessen monetäre Grundlage soweit angemessen wären.