Brandenburg erteilt Genehmigungen für Schalldämpfer

Dem Beispiel Bayerns folgend hat nun auch das Innenministerium Brandenburgs angeordnet, von Jägern und Jägerinnen beantragten Schalldämpfergenehmigungen grundsätzlich stattzugeben.

Waffe mit Schalldämpfer (Symbolbild) ©Hardt

Waffe mit Schalldämpfer (Symbolbild) ©Hardt

Brandenburg erteilt Genehmigungen für Schalldämpfer

Dem Beispiel Bayerns folgend hat nun auch das Innenministerium Brandenburgs angeordnet, von Jägern und Jägerinnen beantragten Schalldämpfergenehmigungen grundsätzlich stattzugeben.

Bis dato konnten in Brandenburg nur Berufsjäger und Forstbeamte in Einzelfällen den Schalldämpfer für ihre Jagdwaffen verwenden, Anträge von Nicht-Berufsjägern wurden abgelehnt.

Zuletzt hatte ein nordrhein-westfälischer Jäger für Aufmerksamkeit gesorgt, er „befürchte schwere Hörschäden durch seine vielen Jagdeinsätze. Unter anderem werde er regelmäßig von ostwestfälischen Polizeidienststellen gerufen, um angefahrenes Wild aufzuspüren und zu erlösen.“

Das Verwaltungsgericht Minden sah dies in zweiter Instanz als begründet und gab dem Waidmann Recht.

Durch die Reduzierung des Schussknalls unter die gesetzliche Lärmemissionsgrenze von 137dB ist die Verwendung eines Schalldämpfers medizinisch durchaus begründbar. Auch ein Gehörschutz kann im Vergleich  20-30dB von Geräuschen wie dem Schussknall senken, ist aber nicht für alle Jäger und Jagdarten geeignet. Technisch gesehen blendet ein aktiver Gehörschutz Geräusche nicht aus, sondern verstärkt ab 82dB die Geräuschkulisse nicht mehr.

Waffenrechtlich ist der Schalldämpfer laut Bundeskriminalamt unbedenklich, daher versuchen immer mehr Länder dem Beispiel Bayerns zu folgen. Wie der Stand in den jeweiligen Bundesländern aussieht, erfahren Sie übrigens im aktuellen JÄGER 12/15.