Bayern: Schalldämpfer ab sofort genehmigungsfähig

Ab sofort sind Schalldämpfer bei Langwaffen zur Jagdausübung aus medizinischen Gründen genehmigungsfähig.

Schalldämpfer: Der Feuerschlucker kann den Schussknall um bis zu 30dB reduzieren. ©Archiv JÄGER

Schalldämpfer: Der Feuerschlucker kann den Schussknall um bis zu 30dB reduzieren. ©Archiv JÄGER

„Ab sofort sind in Bayern Schalldämpfer für die Jagdausübung bei Langwaffen aus Gründen des Gesundheitsschutzes genehmigungsfähig. Unabhängig davon, ob eine Vorschädigung des Gehörs des Antragsstellers vorliegt, oder nicht.“, gab das bayerische Innenministerium schriftlich bekannt.

Vorausgegangen war eine Untersuchung des Bundeskriminalamtes, in der die Frage geklärt werden sollte, ob der vermehrten Genehmigung von Schalldämpfern kriminaltechnische Einwände  im Wege stünden. Das BKA kam hierbei zu dem Schluss, „dass auch mit einer stärkeren Verfügbarkeit keine negativen Begleiterscheinungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung einhergehen“.

Der Vorsitzende des Bayerischen Jagdverbands Prof. Jürgen Vocke begrüßt die Entscheidung des Ministeriums: „Hiervon profitiert vor allem die Gesundheit unserer Jägerinnen und Jäger, aber auch die unserer Jagdhunde.“

Durch die Reduzierung des Schussknalls unter die gesetzliche Lärmemissionsgrenze von 137dB ist die Verwendung eines Schalldämpfers auch medizinisch begründbar. Auch ein Gehörschutz kann im Vergleich  20-30dB von Geräuschen wie dem Schussknall senken, ist aber nicht für alle Jäger und Jagdarten geeignet. Technisch gesehen blendet ein aktiver Gehörschutz Geräusche nicht aus, sondern verstärkt ab 82db Geräuschkulisse selbige nicht mehr.

Mit der einheitlichen Regelung zur Genehmigung von Schalldämpfern aus gesundheitlichen Gründen sei Bayern Vorreiter, so der CSU-Abgeordnete Alexander Flierl gegenüber dem Wochenblatt: „Somit hat der Freistaat Bayern wiederum eine praktikable, sowie an der Jagdpraxis orientierte, Entscheidung für alle Jägergruppen, egal ob sie die Jagd beruflich ausüben oder in ihrer Freizeit, getroffen.“

Die Genehmigung kann über die zuständigen Waffenbehörden in Kreisverwaltungen und Landratsämtern eingeholt werden.