Nabu will Füchse in der Schonzeit bejagen

In der Ostseestadt Heiligenhafen (Schleswig-Holstein) fordert der Nabu die Bejagung von Füchsen in der Schonzeit. Auf dem Heiligenhafener Graswarder, eine vorgelagerten Halbinsel, sollen trotz Setzzeit Füchse werden.

In der Ostseestadt Heiligenhafen (Schleswig-Holstein) fordert der Nabu die Bejagung von Füchsen in der Schonzeit. Auf dem Heiligenhafener Graswarder, eine vorgelagerten Halbinsel, sollen trotz Setzzeit Füchse bejagt werden.

Laut Angaben der Lübecker Nachrichten soll diese Bejagung mit der Unterstützung des Kieler Umweltministeriums unter Minister Robert Habeck geschehen.

Der Graswarder erstreckt sich über eine Fläche von 230 Hektar, davon sind 100 Hektar reine Landfläche.
Zur Brut kommen nach Angaben des Ministeriusm 650 Sturmmöwen-Paare zur Brut auf dem Graswarder. Für den Rückgang der in Schleswig-Holstein auf der Vorwarnliste zur Roten Liste stehenden Sturmmöwe sieht der NABU unter anderem den Rotfuchs als Verursacher.

Das Ministerium habe nun „(…) eigens das Jagdgesetz geändert, um Füchse ganzjährig auf der flachen Landzunge am Fehmarnsund schießen zu können.“, so die Lübecker Nachrichten.

Tierschützer und Jäger gehen dagegen auf die Barrikaden. Denn mit der Regelung des Ministeriums könnten auch Fähen geschossen werden, mit der Gefahr, das die Jungfüchse im Bau verhungern. Ein Unding, wie vor allem der Vorsitzende des Tierschutzbundes Schleswig-Holsteins, Holger Sauerzweig-Strey, betont: „Die Jungtiere würden dann elend verrecken.“

So sieht es auch Kreisjägermeister Rudolf Meyer-Böttger, der zurecht darauf hin wies, das eine solche Jagd gegen die Waidgerechtigkeit verstoßen würde.

Hier kritisierte er vor allem den Nabu-Schutzgebietsreferent Klaus Dürkop, der mit dem Hinweis auf den rückläufigen Bestand an Sturmmöwen die Bejagung der Füchse auch in der Schonzeit gefordert hatte. Da dieser keinen Jagdschein hat, sei er auf die Hilfe der Jäger angewiesen, erklärte Meyer-Böttger.

„Aber kein ordentlicher Jäger in Ostholstein wird so etwas mitmachen“, untermauerte der Kreisjägermeister seine Position.

Die untere Naturschutzbehörde des Kreises äußerte sich ebenfalls zu der Diskussion: „Zu verantworten sei die Tötung von Mutterfüchsen nur dann, wenn die Jungen vorher oder unmittelbar danach getötet würden. Das setze voraus, dass auf dem Graswarder auch Fuchsbaue seien.“

Hier muss der NABU allerdings einknicken, da Dürkop einräumen musste, „(…) dass es vor Ort keine Fuchsbaue gebe.“

Verantwortlich für die Tötung der Mutterfüchse in der Schonzeit ist zwecks Sondererlaubnis das Kieler Umweltministerium, so der Dürkop gegenüber den Lübecker Nachrichten.

Dort ist man allerdings anderer Meinung. Das Ministerium appelliert an Jäger und Naturschützer, von der Sondergenehmigung, Füchse auch in der Setzzeit jagen zu dürfen, „nur in absolut notwendigen Fällen Gebrauch zu machen.“